Kulturförderungsgesetz

Die Eidgenössischen Räte haben am 11. Dezember 2009 das Bundesgesetz über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz, KFG) verabschiedet. Mit dem KFG sollen namentlich folgende Ziele erreicht werden:
  • Der Verfassungsauftrag von Art. 69 der Bundesverfassung (Kulturartikel) wird konkretisiert und umgesetzt.
  • Die Zuständigkeiten des Bundes gegenüber den in der Kulturförderung primär zuständigen Kantonen, Gemeinden und Städten werden präzise abgegrenzt.
  • Die Aufgabenteilung zwischen den für die Kulturförderung zuständigen Bundesstellen und der Stiftung Pro Helvetia wird klar geregelt.
  • Die kulturpolitischen Leitlinien des Bundes werden festgelegt.
  • Die finanzielle Steuerung der Kulturförderung des Bundes erfolgt über vierjährige Zahlungsrahmen (Kulturbotschaft).
  • Die bisherigen Fördermassnahmen des Bundesamtes für Kultur werden verstärkt und erhalten eine formell-gesetzliche Grundlage.
  • Das Bundesamt für Kultur erhält neue Aufgaben im Bereich der Förderung der musikalischen Bildung sowie der Bewahrung des kulturellen Erbes.
  • Die Organisation der Stiftung Pro Helvetia wird modernisiert.

Das KFG ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

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Letzte Änderung 01.02.2012

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