Zweiter Bericht zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in der Schweiz

Die Schweiz hat 2008 das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ratifiziert. Seither ist sie dazu verpflichtet, alle vier Jahre den Stand seiner Umsetzung im Rahmen eines partizipativen Prozesses zu dokumentieren. 2012 hat die Schweiz der UNESCO bereits ihren ersten Bericht mit den zugehörigen Anhängen vorgelegt.

2016 hat die Schweiz der UNESCO ihren zweiten Bericht vorgelegt. Diesmal wurde der Schwerpunkt auf die Identifikation und Valorisierung von Best Practice-Beispielen gelegt. Die am 20. Mai 2016 zusammen mit der Universität Freiburg organisierte Tagung ist Teil des Prozesses zur Erstellung des Berichts 2016.

Letzte Änderung 23.09.2016

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