Kulturelle Vielfalt

Am 20. März 2008 haben die eidgenössischen Räte den Weg frei gegeben für die Ratifikation der UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Die Schweiz hat sich damit einen Rahmen zur umfassenden Förderung der kulturellen Vielfalt und zur Stärkung der Zusammenarbeit mit der internationalen Staatengemeinschaft gegeben. Seit dem 16. Oktober 2008 ist die Schweiz ein vollwertiger Vertragsstaat der beiden Konventionen.

Mit der Ratifikation der beiden Konventionen schliesst sich die Schweiz dem von der UNESCO verabschiedeten kohärenten Rechtsrahmen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt an. Diese Konventionen bilden zusammen mit den UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt von 1972 und über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut von 1970 sowie dem Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 den Kern eines kohärenten Ensembles von normativen Instrumenten der internationalen Kulturpolitik.

Letzte Änderung 01.02.2012

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