UNESCO-Konvention zur Bewahrung des Immateriellen Kulturerbes

Der Begriff Immaterielles Kulturerbe bezeichnet eine Reihe von Traditionen und Praktiken, die über Generationen weitergegeben werden und die einer Gemeinschaft ein Gefühl der Identität und der Kontinuität vermitteln. Das immaterielle Kulturerbe umfasst ein breites Spektrum lebendiger Traditionen, ist äusserst vielfältig und verändert sich stetig.

Das UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes von 2003 definiert immaterielles Kulturerbe als (Art. 2, Abs. 1):

«Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksweisen, Kenntnisse und Fähigkeiten – sowie die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturräume – zu verstehen, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Individuen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen.»

Gemäss dieser Definition gilt, dass immaterielles Kulturerbe:

  • von einer Generation an die nächste weitergegeben wird
  • von Gemeinschaften und Gruppen in Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt, ihrer Interaktion mit der Natur und ihrer Geschichte ständig neu geschaffen wird
  • den Gemeinschaften und Gruppen ein Gefühl von Identität und Kontinuität vermittelt
  • zur Förderung des Respekts vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität beiträgt
  • im Einklang mit den bestehenden internationalen Rechtsinstrumenten im Bereich der Menschenrechte steht.
  • im Einklang mit der Forderung nach gegenseitiger Achtung zwischen den Gemeinschaften, Gruppen und Individuen und einer nachhaltigen Entwicklung steht

Das immaterielle Kulturerbe zeigt sich unter anderem in folgenden Bereichen (gemäss Art. 2, Abs. 2):

  • Mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksweisen, wie traditionelle Gesänge, Sagen oder Märchenerzählungen
  • Darstellende Künste, wie traditionelle Musik, Theater, Tanz, Maskentanz, Marionettenspiel
  • Gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste, wie jahreszeitliche Feiern, Umzüge und Prozessionen, Fasnachtsbräuche oder Spiele
  • Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum, wie traditionelles medizinales oder landwirtschaftliches Wissen
  • Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken, wie traditionelle Verarbeitung, Gestaltung oder Bemalung von Stein, Erde, Holz, Metall, Leder, Papier, Glas und Textilien

Die Schweiz hat am 16. Juli 2008 das UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes ratifiziert. In der Schweiz ist die Bedeutung des Kulturerbes für die kulturelle Vielfalt, für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die nachhaltige Entwicklung sowie für das Erscheinungsbild des Landes und der Regionen anerkannt.

Medienmitteilungen

30.03.2015

Fête des Vignerons submitted for inscription in the UNESCO List of Intangible Cultural Heritage

The application for the Fête des Vignerons in Vevey to be inscribed in the UNESCO Representative List of the Intangible Cultural Heritage of Humanity has today been officially submitted to UNESCO. It is the first such application from Switzerland. The Intergovernmental Committee’s decision will be made public in November 2016, after an evaluation process which will take several months.

Last modification 06.02.2024

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