Die Welterbekonvention

Die schwarz-weiss Fotografie zeigt René Maheu, den damaligen Generaldirektor der UNESCO bei der Unterzeichnung der Welterbekonvention 1972.
Unterzeichnung der Welterbekonvention durch René Maheu, Generaldirektor der UNESCO. November 1972.
© UNESCO

Die Welterbekonvention wurde 1972 verabschiedet. Sie entstand aus der visionären Idee, Natur- und Kulturgüter von aussergewöhnlichem universellem Wert für die ganze Menschheit unter Schutz zu stellen. Die Schweiz hat sie 1975 ratifiziert.

Umsetzung der Welterbekonvention in der Schweiz

In der Schweiz werden die Arbeiten im Zusammenhang mit der Welterbekonvention zwischen dem Bundesamt für Kultur (BAK), dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) koordiniert.

Das BAK ist als leitendes Amt für die kulturellen Welterbedossiers zuständig. Die Naturerbestätten liegen in der Zuständigkeit des BAFU, das EDA stellt die internationalen Beziehungen sicher. Die Schweizerische UNESCO-Kommission berät den Bund in seinen Beziehungen zur UNESCO.

Schutz und Verwaltung der Welterbestätten

Mit der Ratifizierung der Welterbekonvention hat sich die Schweiz verpflichtet, die aussergewöhnlichen Kultur- und Naturgüter auf ihrem Territorium zu schützen, zu unterhalten und für die kommenden Generationen zu bewahren. Die Konvention ist für die Vertragsstaaten nicht unmittelbar verbindlich, sondern stützt sich auf die jeweiligen Rechtssysteme der betreffenden Staaten. In der Schweiz handelt es sich dabei hauptsächlich um das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) sowie Bestimmungen zum Schutz von Natur- und Kulturerbe auf Kantons- und Gemeindeebene. Weitere Gesetze und Bestimmungen, insbesondere im Bereich der Raumplanung, dienen ebenfalls zur Umsetzung der Konvention.

Aktionsplan Welterbe Schweiz

Die Welterbestätten müssen bestimmte Grundanforderungen erfüllen. Dies ist zurzeit noch nicht bei allen der Fall. Lücken bestehen namentlich in der Koordination eines Verwaltungssystems im Sinne des Welterbes, bezüglich der Umsetzung des Umgebungsschutzes (Schutz vor negativen Einflüssen von ausserhalb der Stätte) sowie im Wissen aller Beteiligten zum internationalen und nationalen System Welterbe.

BAK, BAFU und EDA haben deshalb den Aktionsplan Welterbe Schweiz 2016–2023 entwickelt, der gemeinsam mit den betroffenen Kantonen und Stätten umgesetzt werden soll.

Kontakt

Bundesamt für Kultur
Sektion Baukultur
Hallwylstr. 15
3003 Bern
Telefon +41 58 462 86 25
E-Mail

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