Die Welterbeliste

Die UNESCO hat für die Bezeichnung des Welterbes ein Zeichen, ein Label, geschaffen. Das von einem Kreis eingeschlossene Quadrat symbolisiert das Natur- und Kulturerbe. Daneben gibt es das Logo der UNESCO in der Form eines griechischen Tempels über dem Siegel UNESCO.
Logo der UNESCO und Label des Weltkulturerbes.

Das Welterbekomitee nimmt Objekte von aussergewöhnlichem universellem Wert in die Welterbeliste auf. Diese Welterbestätten werden in drei Kategorien unterteilt: Kulturgüter, Naturgüter und gemischte Objekte. Bis heute wurden mehr als 1100 Stätten auf die Welterbeliste aufgenommen.

Aufnahme eines Gutes in die Welterbeliste

Die in die Welterbeliste aufgenommenen Güter müssen von aussergewöhnlichem universellem Wert sein. Das heisst, dass ihre Bedeutung für die Kultur und/oder die Natur über die Landesgrenzen hinausgeht und einen unschätzbaren Wert für alle gegenwärtigen und kommenden Generationen der Menschheit darstellt.

Damit ein vorgeschlagenes Objekt auf die Welterbeliste aufgenommen werden kann, muss es mindestens einen der zehn der in den «Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt» festgehaltenen Kriterien erfüllen. Es muss ausserdem die Bedingungen der Authentizität und Integrität erfüllen und in einer vergleichenden Analyse auf seine weltweite Einzigartigkeit überprüft werden.

Das Welterbekomitee ist die Entscheidungsinstanz für das Welterbe. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der 21 Vertragsstaaten des Übereinkommens und wird durch die Expertinnen und Experten des Internationalen Rats für Denkmäler und historische Stätten (ICOMOS), der Internationalen Union zur Bewahrung der Natur (IUCN) und der Internationalen Studienzentrale für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut (ICCROM) unterstützt. An seiner jährlichen Sitzung prüft die Welterbekommission die eingegangenen Kandidaturen und entscheidet über deren Aufnahme in die Welterbeliste. Sie überprüft auch den Zustand und die Entwicklung der bereits aufgenommenen Welterbestätten.

Liste indicative der Schweiz

Gemäss der Welterbekonvention erstellt jedes Land eine nationale Liste indicative der nächsten Kandidaturen für potentielle Welterbestätten. An seiner Sitzung vom 9. Dezember 2016 hat der Bundesrat die Revision der Schweizer Liste indicative für das UNESCO-Welterbe genehmigt. Die Schweiz wird in den kommenden Jahren voraussichtlich ein Kulturgut vorschlagen: Die Salginatobelbrücke des Architekten Robert Maillart in Schiers, Kanton Graubünden.

Liste des gefährdeten Erbes der Welt

Welterbestätten, deren Integrität in Gefahr ist, können auf die Liste des gefährdeten Erbes der Welt aufgenommen werden. Diese verzeichnet zurzeit rund 50 Objekte. In letzter Instanz kann die UNESCO ein Objekt von der Welterbeliste streichen.

Kontakt

Bundesamt für Kultur
Sektion Baukultur
Hallwylstr. 15
3003 Bern
Telefon +41 58 462 86 25
E-Mail

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