Funktionsweise

Der Park der Villa Eupalinos in Pully ist heute mangels Unterhalt stark verwildert.
Park der Villa Eupalinos in Pully (VD).
© EKD

Zu den Hauptaufgaben der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) gehört die Ausarbeitung von Gutachten und Stellungnahmen zuhanden von Behörden des Bundes und der Kantone. Die wichtigste rechtliche Grundlage für diese gutachterliche Tätigkeit bildet das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG).

Gutachten im Zusammenhang mit der Erfüllung von Bundesaufgaben

Wenn ein Bauvorhaben eine Bundesaufgabe darstellt und gleichzeitig ein Objekt betrifft, das im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS), im Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) oder im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) figuriert, entscheidet die Behörde des Bundes oder die zuständige kantonale Fachstelle in einer Triage, ob ein Gutachten nach Art. 7 NHG durch eine eidgenössische Kommission zwingend einzuholen ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Inventarobjekt durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden könnte oder wenn sich in diesem Zusammenhang grundsätzliche Fragen stellen; geringfügige Eingriffe müssen durch die Kommission nicht begutachtet werden. Da ihren Gutachten eine grosse Verbindlichkeit zukommt, empfiehlt es sich, die Kommission möglichst frühzeitig einzubeziehen. Dadurch kann ein Verfahren an Planungs- oder Rechtssicherheit gewinnen.Gutachten zum ISOS und zum IVS erstattet die EKD meistens gemeinsam mit der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK).

Besondere Gutachten

Das NHG sieht mit Art. 17a vor, dass die Kantone auch im Rahmen der Erfüllung eigener Aufgaben bei der EKD ein Gutachten beantragen können – insbesondere dann, wenn keine Bundesaufgabe vorliegt, das Vorhaben aber ein Objekt betrifft, das in einem Inventar des Bundes aufgeführt oder anderweitig von besonderer Bedeutung ist. Gutachten nach Art. 17a NHG werden beispielsweise erstattet, um eine Kontroverse im Zusammenhang mit Bauvorhaben zu schlichten.  

Kontakt

Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD)
Sekretariat
Irène Bruneau
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon +41 58 462 92 84
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bak.admin.ch/content/bak/de/home/baukultur/ekd/auftrag-ekd/funktionsweise-ekd.html