Inhalt und Bedeutung der Gutachten

Die Obstbäume unterhalb des Kirchhügels von Herznach sind typisch für die Kulturlandschaft des Fricktals.
Der Kirchhügel von Herznach (AG).
© EKD

Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) beurteilt Vorhaben im Hinblick auf denkmalpflegerische, archäologische und ortsbildliche Schutzwerte. In ihren Gutachten ermittelt sie Qualitäten, konkretisiert Schutzziele und zeigt auf, ob und wie ein baulicher Eingriff im Sinne der Schutzziele verbessert werden kann. Die EKD fällt keine Entscheide. Die Gutachten dienen als Grundlage für die Interessenabwägungen durch die zuständige Behörde.

Inhalt der Gutachten

Bei der Beurteilung eines Vorhabens ist es die Aufgabe der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD), denkmalpflegerische Anliegen oder solche der Archäologie und des Ortsbildschutzes besonders zu berücksichtigen. Auf der Basis der analysierten Schutzwerte eines Denkmals beziehungsweise der konkretisierten Schutzziele eines Bundesinventarobjekts beurteilt die EKD, ob ein Vorhaben zu einer Beeinträchtigung der Schutzwerte führt beziehungsweise wie schwerwiegend ein Eingriff in ein Inventarobjekt gemessen an den Schutzzielen zu bewerten ist. Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) macht keine konkreten Angaben zum Inhalt eines Gutachtens. Es fordert lediglich, dass die Kommission in Gutachten nach Art. 7 NHG angeben muss, ob ein Objekt ungeschmälert zu erhalten oder wie es zu schonen ist. Die EKD hat demnach die Aufgabe, Rahmenbedingungen für Vorhaben herzuleiten, die Tragweite eines geplanten Eingriffs zu beurteilen und aufzuzeigen, ob sich eine Beeinträchtigung des Schutzobjektes durch Projektänderung oder durch Auflagen verringern lässt. Sie legt in ihren ausführlichen Gutachten grossen Wert auf eine nachvollziehbare Herleitung ihrer Aussagen.

Bedeutung der Gutachten

Als eine von Politik und Verwaltung unabhängige Kommission hat die EKD die Aufgabe, in ihren Gutachten die Schutzinteressen eines Denkmals oder Ortsbildes zu wahren. Die EKD fällt keine Entscheide. Ihre Gutachten bilden aber eine wichtige Grundlage für die oft notwendigen Interessenabwägungen durch die zuständige Entscheidbehörde. Ein Kommissionsgutachten nach Art. 7 NHG bildet nach Rechtsprechung eine vom Bundesrecht obligatorisch verlangte Expertise. Ihm kommt insofern grosse Verbindlichkeit zu, als von den fachlichen Feststellungen nur aus triftigen Gründen abgewichen werden darf, also nur dort, wo allfällige Irrtümer, Lücken oder Widersprüche auftauchen.

Kontakt

Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD)
Sekretariat
Irène Bruneau
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon +41 58 462 92 84
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bak.admin.ch/content/bak/de/home/baukultur/ekd/auftrag-ekd/inhalt-bedeutung-gutachten.html