Das Bundesamt für Kultur (BAK) unterstützt im Verbund mit den Kantonen Erhaltung, Erwerb, Pflege, Erforschung und Dokumentation des baukulturellen Erbes. Dafür schliesst es mit den Kantonen Programmvereinbarungen ab und gewährt Finanzhilfen im Einzelfall.
Objekte, die mit Finanzhilfen des Bundes unterstützt werden, stehen unter Bundesschutz, das heisst sie unterliegen einer im Grundbuch eingetragenen öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung.
Finanzhilfen im Rahmen von Programmvereinbarungen
Das BAK schliesst mit den Kantonen Programmvereinbarungen ab. Diese legen strategische Programmziele fest. Die kantonalen Fachstellen entscheiden in diesem Rahmen selbständig über Betragsgesuche von Bauherrschaften und bewilligen Finanzhilfen aus dem Globalbeitrag des Bundes.