Kulturschaffen

Das Bundesamt für Kultur setzt sich für die Förderung eines vielfältigen und qualitativ hochstehenden Kulturangebots ein und unterstützt die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Kulturschaffende und kulturelle Organisationen. Die Kultur ist so vielfältig wie ihre Ausdrucksformen: Tanz, Theater, Musik, Literatur, Kunst und Design machen einen grossen Teil der kreativen Landschaft unseres Landes aus. Mit der Unterstützung kultureller Organisationen stellt der Bund den günstigen Nährboden für das Kulturschaffen sicher. Jede Kultursparte verfügt über ihre eigenen Besonderheiten und Herausforderungen. Der Bund geht mit seiner Förderpolitik auf diese Vielfalt und die spannenden Entwicklungen ein. Transdisziplinarität, Partizipation und digitale Kultur sind Begriffe, welche die Kulturproduktionen prägen. Mit seiner Preis- und Auszeichnungspolitik würdigt das Bundesamt für Kultur herausragende Leistungen in jeder Kultursparte.

Gesetzliche Grundlagen:
- Art. 21 BV Gewährleistung der Kunstfreiheit
- Art. 69 BV Kultur
- Bundesgesetz über die Kulturförderung (KFG)

Sektionschefin: Franziska Burkhardt
2012: 6,65 Millionen Franken
Anzahl Stellen: 7,4
Anzahl Mitarbeitende: 10

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