Heimatschutz und Denkmalpflege

Das Bundesamt für Kultur ist die Fachstelle des Bundes für Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz. Der Bund unterstützt im Verbund mit den Kantonen Erhaltung, Erwerb, Pflege, Erforschung und Dokumentation von archäologischen Stätten, Denkmälern und Ortsbildern. Er trägt damit zur Identität und kulturellen Vielfalt der Schweiz bei. In den Baudenkmälern widerspiegelt sich die laufende Veränderung unserer Werte, Anschauungen und Kenntnisse; ihr Erhalt ist für unsere Entwicklung und unsere Lebensqualität von wesentlicher Bedeutung. Aber auch der Tourismus und die Wirtschaft profitieren von der baulichen Vielfalt.

Als Fachbehörde des Bundes prüft das Bundesamt für Kultur ob die Erfordernisse von Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz bei Bundesaufgaben erfüllt werden und erstellt Fachgutachten im Zusammenhang mit Objekten unter Bundesschutz. Das Bundesamt prüft jeweils auch, ob zur Beurteilung eines Projekts ein Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege EKD oder der Eidgenössischen Natur-und Heimatschutzkommission ENHK eingeholt werden soll.

Das Bundesamt für Kultur unterhält ein Netzwerk unabhängiger Experten für die Bereiche Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz. Auf Ersuchen der kantonalen Fachstellen ernennt der Bund Expertinnen und Experten, welche die kantonalen Behörden bei Restaurierungsvorhaben beraten und unterstützen. Das Bundesamt für Kultur ermöglicht damit allen Kantonen den Zugang zu den neusten Erkenntnissen der Denkmalpflege.

Gesetzliche Grundlagen:
- Art. 78 BV Natur- und Heimatschutz
- Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451)
- Verordnung vom 16. Januar 1991 über den Natur- und Heimatschutz (NHV; SR 451.1)
- Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz SuG; SR 616.1)

Sektionschef: Oliver Martin
2012: 28,9 Millionen Franken
Anzahl Stellen: 8,9
Anzahl Mitarbeitende: 11

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