Das Bundesamt für Kultur engagiert sich für die Anerkennung und die Aufwertung aller Kulturen in der Schweiz und fördert die kulturelle Integration.
Die mehrsprachige und multikulturelle Schweiz zeichnet sich aus durch ein vielfältiges und eigenständiges lokales und regionales kulturelles Leben. Diese Vielfalt weiterzuentwickeln und die Begegnung zwischen den einzelnen Sprach- und Kulturgemeinschaften zu fördern, gehört zu den Aufgaben der Sektion Kultur und Gesellschaft des Bundesamtes für Kultur. Die Sektion ist zuständig für die Förderung der Mehrsprachigkeit, die Leseförderung, die musikalische und kulturelle Bildung sowie die Laien- und Volkskultur. Die Sektion befasst sich weiter mit allgemeinen kulturellen Fragen, insbesondere in den Bereichen Statistik, Evaluation und Internationales.
Gesetzliche Grundlagen:
- Art. 40 BV Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
- Art. 69 BV Kultur
- Art. 70 BV Sprachen
- Bundesgesetz über die Kulturförderung (KFG)
- Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz AAG
- Sprachengesetz, SpG
Sektionschef: David Vitali
2012: 38,8 Millionen Franken
Anzahl Stellen: 5,1
Anzahl Mitarbeitende: 7
Internationales
Vertretung der Schweiz in den internationalen Gremien (UNESCO, Europarat, EU), Vorbereitung von internationalen Zusammenkünften, Betreuung der internationalen Kooperationsprogramme, globale Koordination des Sektors.