Museen und Sammlungen

Das Bundesamt für Kultur betreut die Museen und Sammlungen des Bundes und unterstützt Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter. Es ist für die Ausführung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer zuständig und behandelt Dossiers, die Fragen nach Raubkunst aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs betreffen.

Die Schweiz verfügt im internationalen Vergleich über eine beachtenswerte Museumsdichte und über Sammlungen an Kunst- und Kulturobjekten von sehr hohem Wert. Das Bundesamt für Kultur ist für vier bundeseigene Museen sowie für mehrere bedeutende Sammlungen, die die Entwicklung der Kunst und Kultur in der Schweiz widerspiegeln, verantwortlich. Indem das Bundesamt für Kultur die Bestände seiner Sammlungen an bundeseigene sowie an anderweitige Institutionen ausleiht, trägt es zur Qualität des Kulturangebots in der Schweiz bei und macht das Schweizer Kulturschaffen im Ausland bekannt. Des Weiteren bekämpft das Bundesamt für Kultur den illegalen Handel mit Kulturgütern und fördert den Erhalt des beweglichen kulturellen Erbes. Hier bereitet es für den Bundesrat bilaterale Vereinbarungen mit betroffenen Ländern vor. Zudem kontrolliert es die Sorgfaltspflichten beim Kunsthandel und Auktionswesen, unterstützt die Zollbehörden und fördert durch die Gewährung von Rückgabegarantien den Austausch von Kunstwerken.

Gesetzliche Grundlagen:
- Artikel 69 BV Kultur
- Kulturförderungsgesetz, KFG
- Kulturgütertransfergesetz, KGTG
- Museums- und Sammlungsgesetz, MSG

Sektionschef: Urs Staub
2012: 13 Millionen Franken
(inkl. Museumsaufsicht)
Anzahl Stellen: 20,7
Anzahl Mitarbeitende: 28

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