Kulturgüter aus kolonialen Kontexten

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Britische Soldaten mit Raubkunst nach der Eroberung und Brandschatzung von Benin 1897.
© History/Universal Images Group via Getty Images

Ausgangslage

Das Enteignungssystem des Kolonialismus führte zu einem Abzug von Kulturgütern aus den betroffenen Gebieten und gleichzeitigem Zufluss insbesondere nach Europa. Die Schweiz verfügte im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten über keine Kolonien. Dennoch waren in der Schweiz Organisationen, Unternehmen und individuelle Personen auf unterschiedliche Weise in und für solche Systeme tätig.

Der Begriff «Kulturgüter aus kolonialem Kontexten» ist auslegungsbedürftig und kein Bestandteil internationaler oder nationaler Normen. Bereits die Zuordnung zu einem «kolonialen Kontext» ist unter Umständen nicht leicht vorzunehmen und wird unterschiedlich ausgelegt.

Es ist bisher nicht bekannt, dass systematisch grössere Bestände von in ehemaligen Kolonien enteigneten Kulturgütern in die Schweiz eingeführt wurden. Gleichzeitig erreichten solche enteigneten Kulturgüter auch die Schweiz zu verschiedenen Zeitpunkten und über verschiedene Wege: So verfügen gewisse Schweizer Museen in ihren Sammlungen (z.B. ethnographische, ethnologische, naturkundliche, kulturhistorische, archäologische Sammlungen) auch über Kulturgüter aus ehemals kolonisierten Staaten. Ebenfalls sind solche Kulturgüter Teil von privaten Sammlungen und Handelsobjekte auf dem Kunstmarkt.

Der Bund misst der Aufarbeitung der Thematik der Kulturgüter aus kolonialen Kontexten grosse Bedeutung zu und setzt sich aktiv dafür ein.

Mit der UNESCO-Konvention 1970 anerkennt die Staatengemeinschaft das Ausmass des Verlusts von kulturellem Erbe in Quellenländern durch den illegalen Transfer von Kulturgütern. Die Schweiz setzt die Konvention mit dem Bundesgesetz über den Internationalen Kulturgütertransfer (SR 444.1; KGTG) um. Der Anwendungsbereich des Gesetzes erstreckt sich auf alle Arten von Kulturgütern, d.h. auch auf Kulturgüter aus kolonialen Kontexten.

Das Bundesamt für Kultur unterstützt seit 2016 öffentliche und private Museen Dritter mit Finanzhilfen bei der Abklärung und Publikation der Provenienzen von Kunstwerken. Nachdem der Fokus vorerst auf NS-Raubkunst gelegt wurde, werden seit 2018 auch Provenienzforschungsprojekte unterstützt, die Kulturgüter aus kolonialen oder archäologischen Kontexten betreffen.

Ziele

Die Arbeiten im Bereich Kulturgüter aus kolonialem Kontexten dienen folgenden Zielen:

  • Sie sollen einen rechtlich und ethisch verantwortlichen Umgang mit dem kulturellen Erbe und Kulturgütern aus kolonialem Kontexten fördern
  • Sie sollen einen Beitrag zur Informationsvermittlung, Vernetzung und zum Dialog leisten.
  • Sie sollen die Provenienzforschung und insbesondere auch der die Vermittlung der Resultate im Bereich Kulturgüter aus kolonialem Kontexten stärken.
  • Sie sollen die internationale Zusammenarbeit mit den Quellenländern sowie der UNESCO und ICOM stärken.
     

Letzte Änderung 25.11.2022

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Kontakt

Bundesamt für Kultur
Anlaufstelle Raubkunst
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon +41 58 464 72 28
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