Gesetzliche Grundlagen

Internationale Grundlagen

Die UNESCO-Konvention 1970 bezweckt die Sicherung des kulturellen Erbes der Menschheit und Verhinderung des illegalen Kulturgütertransfers. Sie enthält Mindestvorschriften für gesetzgeberische und administrative Massnahmen, welche die Vertragsstaaten zur Erreichung dieses Ziels zu ergreifen haben. Mit dieser Konvention anerkennt die Staatengemeinschaft das Ausmass des Verlusts von kulturellem Erbe in Quellenländern durch den illegalen Transfer von Kulturgütern. Die Konvention ist weder rückwirkend noch direkt anwendbar. Die Schweiz hat die Konvention im Jahr 2005 ratifiziert und durch das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (SR 444.1; KGTG) umgesetzt.

Die Unidroit-Konvention von 1995 sieht Instrumente für die Wiedererlangung gestohlener oder rechtswidrig ausgeführter Kulturgüter vor. Sie verstärkt die Bestimmungen der UNESCO-Konvention 1970, ergänzt diese durch Mindestregeln für die Rückgabe bzw. Rückführung von Kulturgütern und ist direkt anwendbar. Der Anwendungsbereich im Zusammenhang mit Kulturgütern aus einem kolonialen Kontext ist aufgrund der fehlenden Rückwirkung beschränkt. Die Schweiz hat die Konvention unterzeichnet aber nicht ratifiziert.

Die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker (UNDRIP) von 2007 bezweckt die Schaffung eines Katalogs besonderer Rechte indigener Völker. Es sollen unter anderem wirksame Mechanismen entwickelt werden um Wiedergutmachung zu leisten für das kulturelle, geistige, religiöse und spirituelle Eigentum, das diesen Völkern ohne ihre freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung oder unter Verstoss gegen ihre Gesetze, Traditionen und Bräuche entzogen wurde. Dies kann gegebenenfalls die Rückerstattung einschliessen. UNDRIP ist eine Absichtserklärung, die neben der Schweiz von weiteren 143 Staaten verabschiedet wurde.

Nationale Grundlagen

Das Kulturgütertransfergesetz (KGTG) setzt die UNESCO-Konvention 1970 für die Schweiz um. Das KGTG und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen (Kulturgütertransferverordnung KGTV) bilden die massgebliche gesetzliche Grundlage zur Einfuhr, Durchfuhr, Ausfuhr und Rückführung von Kulturgut. Ziel des KGTG ist die Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit und die Verhinderung von Diebstahl, Plünderung und illegaler Ein- und Ausfuhr von Kulturgut. Es verbietet jeglichen Transfer von Kulturgütern, die gestohlen oder gegen den Willen des Eigentümers abhandengekommen sind und verlangt besondere Sorgfaltspflichten im professionellen Kunsthandel. Schliesslich regelt es die Rückführung von Kulturgut. Der Anwendungsbereich des Gesetzes erstreckt sich auf alle Arten von Kulturgütern, d.h. auch auf Kulturgüter aus kolonialen Kontexten. Das KGTG ist seit 2005 in Kraft und wie die UNESCO-Konvention 1970 nicht rückwirkend anwendbar.

Letzte Änderung 27.10.2022

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