Folgende Anträge von Schweizer Museen um Erteilung einer Rückgabegarantie sind beim Bundesamt für Kultur eingegangen. Wer nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. September 1968 (SR 172.021) Partei ist und nach Art. 12 Abs. 2 Bst. a KGTG einen Eigentumstitel am fraglichen Kulturgut geltend machen kann, kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Antrags bei der Fachstelle schriftlich Einsprache erheben.
Schweizerisches Nationalmuseum, Landesmuseum Zürich
Letzte Änderung 05.01.2026
Kontakt
Bundesamt für Kultur
Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer
Hallwylstrasse 15
3003
Bern
Telefon
+41 58 462 03 25