Anerkennung als offizielle Koproduktion [Art. 111-114 FiFV]
Filme, die als internationale Koproduktion (siehe → internationale Koproduktion) hergestellt werden und den Bestimmungen der internationalen Koproduktionsabkommen (siehe → Koproduktionsabkommen) entsprechen, werden auf Gesuch hin von den Behörden der beteiligten Staaten anerkannt.
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Letzte Änderung 13.11.2017