Anerkennung als offizielle Koproduktion [Art. 111-114 FiFV]

Filme, die als internationale Koproduktion (siehe → internationale Koproduktion) hergestellt werden und den Bestimmungen der internationalen Koproduktionsabkommen (siehe → Koproduktionsabkommen) entsprechen, werden auf Gesuch hin von den Behörden der beteiligten Staaten anerkannt.

Fachkontakt
Letzte Änderung 13.11.2017

Zum Seitenanfang

https://www.bak.admin.ch/content/bak/de/home/kulturschaffen/film1/glossar/anerkennung-als-offizielle-koproduktion--art--111-114-fifv-.html