Eine Koproduktion entsteht, wenn Produzent/innen verschiedener Länder einen Vertrag abschliessen, um gemeinsam einen Film zu finanzieren und herzustellen. Internationale Koproduktionen erhöhen das Finanzierungspotential, erweitern die Kompetenzen der beteiligten künstlerischen und technischen Mitarbeiter/innen, und sie helfen mit, dass die hergestellten Filme auch international gezeigt werden. Koproduktionen tragen damit zur kulturellen Vielfalt und zur Ausstrahlung des Schweizer Filmschaffens bei.
Bei Koproduktionen treffen aber auch Partner/innen zusammen, die unter verschiedenen gesetzlichen, ökonomischen und kulturellen Rahmenbedingungen Filme produzieren. Die Förderinstrumente sind in jedem Land anders ausgestattet, und die Bedingungen der Förderung als Koproduktion sind unterschiedlich. Eine erfolgreiche Koproduktion bedingt deshalb nicht nur eine vorausschauende Zusammenarbeit der beteiligten Koproduzent/innen, sondern auch eine frühzeitige Absprache mit den Institutionen der beteiligten Länder. In der Schweiz ist das BAK für Koproduktionen zuständig.
Die Schweiz hat mit folgenden Ländern Koproduktionsabkommen abgeschlossen:
- Deutschland und Österreich (trilaterales Abkommen)
- Frankreich
- Italien
- Französische Gemeinschaft Belgiens
- Luxemburg
- Kanada (inklusive Fernsehfilme)
- Mexiko (inklusive Fernsehfilme)
Weiter hat die Schweiz das Europäische Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen unterzeichnet, das gilt
- für multilaterale Koproduktionen (zwischen drei und mehr Ländern)
- für bilaterale Koproduktionen mit Ländern, mit denen die Schweiz kein Abkommen hat
38 Länder haben das europäische Abkommen ratifiziert.