Archivkopie [Art. 63 FiFV]

Neue Kopie oder gleichwertiger digitaler Datenträger (Masterfile), die oder der bei der Cinémathèque (Stiftung Schweizerisches Filmarchiv) hinterlegt wird. Auflage (siehe → Auflage) für Filme, die vom Bund in der Herstellung oder Postproduktion gefördert wurden. Die Cinémathèque bestätigt dem BAK die Hinterlegung. Die Hinterlegung der Archivkopie ist eine der Voraussetzungen für die Auszahlung der letzten Rate. Technische Mindestanforderungen: neue Kopie (16mm oder 35mm) oder digitaler Datenträger (vgl. die Anforderungen der Cinémathèque → Link «Verleihförderung - Formulare»). Die Kosten für die Archivkopie sind im Herstellungsbudget (Herstellungsförderung und Förderung der Postproduktion) anrechenbar (siehe → anrechenbare Kosten).

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Letzte Änderung 12.11.2017

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