Bedingungen der Filmförderung
Allgemeine Voraussetzungen für Gesuche (Art. 4-6 FiFV), Qualifikation als Schweizer Film (siehe → Schweizer Film), oder Anerkennung als offizielle internationale Koproduktion (siehe → internationale Koproduktion). Mit der Förderung verbundene Pflichten: Auflagen der Filmförderung (siehe auch → Auflagen).
Letzte Änderung 12.11.2017