Experten und Expertinnen für die Begutachtung [Art. 43 und 44 FiFV]

Die Experten und Expertinnen werden vom Bundesrat auf vier Jahre in die «Fachkommission Filmförderung» gewählt. Für die personelle Zusammensetzung der Ausschüsse im Einzelfall, d.h. für die auf einen bestimmten Eingabetermin hin eingereichten Gesuche, ist das Bundesamt für Kultur zuständig. Die Auswahl der Experten und Expertinnen für einen bestimmten Ausschuss erfolgt unter Berücksichtigung der Ausstandsregeln (siehe → Ausstand) nach der Fachkompetenz für das jeweilige Genre. Darüber hinaus wird auf Ausgewogenheit hinsichtlich Geschlechter, Sprachen, Regionen und Alter geachtet. Für jeweils zwei Jahre werden pro Filmgenre zwei Ausschüsse für die Begutachtung der eingereichten Gesuche bestimmt. Die Ausschüsse tagen jedes zweite Mal in möglichst gleicher Besetzung.

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Letzte Änderung 12.11.2017

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