Schweizer Film [Art. 2 FiG, Art. 3 Bst. b und Art. 106-110 FiFV]

Als Schweizer Film gilt ein Film, der von einer Schweizer Produktionsfirma mit Schweizer Regie und soweit als möglich mit technischen und künstlerischen Mitarbeitenden und schweizerischen filmtechnischen Betrieben hergestellt wurde. Hingegen können die Dreharbeiten auch ausserhalb der Schweiz stattfinden, wenn dies aus künstlerischen oder thematischen Gründen notwendig ist. (Siehe auch Link → «Information Koproduktion») Wer gilt als Schweizerin oder Schweizer? (siehe → Nationalität)

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Letzte Änderung 12.11.2017

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