Transferzahlungen

Transferzahlungen sind Geldleistungen eines Schweizer Koproduktionsunternehmens an seine ausländischen Koproduktionspartner oder Auslagen, die eine Schweizer Produktionsfirma in einer internationalen Koproduktion übernimmt, respektive finanziert, die aber nicht für Schweizer Elemente ausgegeben werden. Transferzahlungen bis 20 % des Schweizer Finanzierungsanteils können im Einzelfall bewilligt werden, wenn sie speziell begründet werden und ihnen ein Mehrwert bei der Schweizer Beteiligung gegenübersteht (mehr oder besonders wichtige Funktionen, respektive Arbeiten werden mit Schweizer Mitarbeitenden besetzt oder an Schweizer Firmen vergeben). Soweit Transferzahlungen für in der Schweiz anfallende Kosten ausgegebenen werden, die Transferzahlungen nach den internationalen Koproduktionsabkommen zulässig sind und die Aufteilung der Ausgaben im Einzelfall von den für die Anerkennung zuständigen Behörden anerkannt werden, können sie für die Film-Standortförderung anrechenbare Kosten darstellen (siehe. → anrechenbare Kosten FiSS). (siehe auch → anrechenbare Kosten) (Siehe auch Link → «Information Koproduktion», «Transferzahlungen»)

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Letzte Änderung 12.11.2017

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