Treatmentförderung [Art. 28 Bst. a FiFV]

Autoren und Autorinnen mit Schweizer Bürgerrecht oder Wohnsitz in der Schweiz (siehe → Nationalität) können für das Schreiben eines Treatments oder einer Step Outline Gutschriften der erfolgsabhängigen Filmförderung reinvestieren (die Step Outline legt das szenische Gerüst der Geschichte offen und bietet eine Übersicht über den entstehenden Film).

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Letzte Änderung 12.11.2017

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