Die Schweiz ist Mitglied des paneuropäischen Förderungsfonds Eurimages. Dieser Fonds hat zum Zweck, in den Mitgliedländern des Europarats die Koproduktion, den Verleih, den Vertrieb und die Nutzung kreativer filmischer und audiovisueller Werke zu unterstützen.
Die Förderungsbereiche von Eurimages umfassen die Förderung von Koproduktionen im Spielfilm-, Dokumentarfilm- und Animationsfilm-Bereich; die Promotion von Koproduktionen sowie die Kinoförderung für Länder, die sich nicht am MEDIA-Programm der Europäischen Union beteiligen. Die Verleihförderung von Eurimages wurde per Ende März 2020 bis auf weiteres eingestellt.
Die Richtlinien, Termine und Formulare für die Förderungen von Eurimages sind auf der Webseite von Eurimages publiziert.
Eurimages-Reform und Empfehlungen für Schweizer Filmproduzentinnen und -Produzenten
Im Anschluss an eine im Jahr 2018 durchgeführte externe Evaluation hat der Fonds Eurimages eine tiefgreifende Reform seiner Governance und seines Entscheidungsprozesses sowie eine Überprüfung seiner Arbeitsprozesse eingeleitet. Diese Reform betrifft insbesondere die Förderung von Koproduktionen, deren Modalitäten sich ab dem 1. Januar 2022 geändert haben.
Detailliertere Informationen zur Eurimages-Reform sowie Empfehlungen für Schweizer Produzentinnen und Produzenten sind unter der Rubrik «Weitere Informationen» verfügbar.