Die Schweiz ist Mitglied des paneuropäischen Förderungsfonds Eurimages. Dieser Fonds hat zum Zweck, in den Mitgliedländern des Europarats die Koproduktion, den Verleih, den Vertrieb und die Nutzung kreativer filmischer und audiovisueller Werke zu unterstützen.
Die Förderungsbereiche von Eurimages umfassen:
- Die Förderung von Gemeinschaftsproduktionen im Spielfilm-, Dokumentarfilm- und Trickfilm-Bereich
- Die Verleihförderung und Kinoförderung für Länder, die sich nicht am MEDIA-Programm der Europäischen Union beteiligen.
Die Richtlinien, Termine und Gesuchsformulare für Eurimages sind direkt bei Eurimages in Strassburg erhältlich.
Informationen zur Verleihförderung ab 2020
Die Verleihförderung von Eurimages wird per Ende März 2020 bis auf weiteres eingestellt. Eurimages wird in der Zwischenzeit eine unabhängige Studie zur Abklärung einer möglichen neuen Verleihförderung in Auftrag geben. Die neue Verleihförderung soll Verleihfirmen aus allen Eurimages-Mitgliedsstaaten offenstehen und auf Filme limitiert werden, die bereits im Rahmen der Koproduktionsförderung von Eurimages unterstützt worden sind.
Der Verleih von Filmen, die nach den alten Regeln von Eurimages hätten unterstützt werden können, wird ab 2020 bis auf weiteres im Rahmen von bestehenden Förderinstrumenten gefördert:
- Filme, die mehrheitlich von einem MEDIA-Mitgliedsland produziert worden sind: selektive und automatische Verleihförderung des MEDIA Desk Suisse (MEDIA Ersatzmassnahmen);
- Filme, die mehrheitlich von einem Eurimages-Mitgliedsstaat ausserhalb der MEDIA-Länder und der Schweiz produziert worden sind: Verleihförderung für ausländische Arthouse-Filme des BAK.