Alle Informationen zum Schweizer Kunstwettbewerb finden Sie in den Teilnamebedingungen (unten unter Register „Reglement“). Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch.
In den Bereichen Architektur und Kritik, Edition, Ausstellung haben sich die Auflagen für die Ausstellungsprojekte in der 2. Runde seit 2019 wesentlich verändert. Bevor Sie sich einschreiben, lesen Sie bitte den Absatz 2.3 Projekte für die Ausstellung Swiss Art Awards in den Teilnamebedingungen aufmerksam durch!
Für die Anmeldung am Wettbewerb muss sich jede Person auf der Onlineplattform FPF (www.gate.bak.admin.ch) registrieren (Userprofil erstellen, Zugangscode/Login erhalten). Die registrierte Person, erhält danach ein persönliches Konto, auf dem der Status der Gesuche jederzeit verfolgt werden kann. Falls Sie bereits in vergangenen Jahren am Schweizer Kunstwettbewerb teilgenommen haben, ist Ihr Login (E-ID BAK) immer noch gültig und Ihre Stammdaten sind noch gespeichert. Sie können jederzeit aktualisiert werden (Heirat, Umzug o.ä.). Falls das Passwort nicht mehr gültig ist, werden Sie beim nächsten Login automatisch aufgefordert, ein neues Passwort zu erstellen.
Für eine erfolgreiche Anmeldung ist es wichtig, dass Sie sich als Einzelperson anmelden (Einzelperson anwählen nicht Organisation), damit die Wettbewerbs-History der Person gewährleistet ist (siehe Teilnahmebedingungen Art. 2.1).
Bei Gemeinschaftsarbeiten muss sich jedes Gruppenmitglied vor der Anmeldung am Wettbewerb persönlich auf der Förderplattform registrieren. Anschliessend meldet eine Person als Einzelperson die Gemeinschaftsarbeit an und muss dabei die Registrationsnummern (E-ID BAK) der weiteren Gruppenmitglieder angeben. Die nicht teilnahmeberechtigten Gruppenmitglieder müssen sich nicht auf der Förderplattform registrieren. Sie müssen aber mit Namen angegeben werden.
Bereiten Sie Ihr Gesuch vor
Bei gewissen Ausschreibungen werden umfangreiche Informationen und Anhänge verlangt. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihr Gesuch frühzeitig vorzubereiten. Ein Gesuch zu einer Ausschreibung kann bis zur Eingabefrist laufend ergänzt oder gelöscht werden sofern es nicht mit der Taste «Gesuch absenden» abgeschickt wird. Nicht abgeschickte Gesuche sind für das Bundesamt für Kultur auf der Plattform nicht zugänglich und können nach Abgabefrist nicht mehr zum Wettbewerb zugelassen werden.