Vom 6. Oktober bis zum 3. November 2020 können aktuelle Tanzproduktionen für den Preis «Tanzproduktion 2020» auf der Förderplattform (FPF) des BAK eingereicht werden.

© Linga & Keda
Eingereicht werden können Stücke, die zwischen dem 1. Juli 2019 und 31. Dezember 2020 Premiere hatten oder haben werden. Pro Gruppe bzw. Choreografin oder Choreograf ist ein Werk zugelassen.
Informationen und Eingaben über die Förderplattform des Bundesamts für Kultur unter:Die eidgenössische Jury für Tanz wählt aus den eingereichten Werken im Frühjahr 2021 eine Produktion für diesen Preis aus. Die Preissumme beträgt 25’000 Franken. Kommuniziert und übergeben wird der Preis im Rahmen der Schweizer Preise Darstellende Künste im Herbst 2021. An der Ausschreibung können Tanzschaffende mit Schweizer Staatsangehörigkeit und Tanzschaffende mit Wohnsitz oder Sitz der Gruppe in der Schweiz teilnehmen.
Letzte Änderung 11.09.2020