Kulturgütertransfer

Antiker Marmorkopf aus Sidon (Libanon)
Antiker Marmorkopf aus Sidon (Libanon)

Kulturgüter sind fassbare Zeugnisse der Kultur und Geschichte sowie Identifikationsträger für den Einzelnen und die Gemeinschaft. Sie prägen das Selbstverständnis und den sozialen Zusammenhalt einer Gesellschaft.  Deshalb zählen der Schutz, die Förderung des Erhalts und die Vermittlung des beweglichen kulturellen Erbes heute zu einer der wichtigen Aufgaben eines Staates.

Die Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer beim Bundesamt für Kultur (BAK) ist seit dem 1. Juni 2005 mit dem Vollzug des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG) betraut. Das KGTG setzt die UNESCO-Konvention 1970 ins Landesrecht um und regelt die Einfuhr von Kulturgut in die Schweiz, seine Durch- und Ausfuhr und seine Rückführung aus der Schweiz sowie Massnahmen gegen die rechtswidrige Übereignung. Damit will der Bund einen Beitrag zur Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit leisten und Diebstahl, Plünderung und illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgut verhindern.

Römische Porträtbüste des Kaisers Marc Aurel, Musée Romain d'Avenches
Römische Porträtbüste des Kaisers Marc Aurel, Musée Romain d'Avenches

Das KGTG betrifft insbesondere die Bereiche:

  • Förderung des interkulturellen Dialogs und nachhaltigen Austauschs (Finanzhilfen für die Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes und Strukturregelungen)
  • Schutz des schweizerischen kulturellen Erbes (Ausfuhr von Kulturgütern, welche dem Bund oder den Kantonen gehören)
  • Beitrag zum Schutz des kulturellen Erbes anderer Staaten (Einfuhr von Kulturgütern in die Schweiz und bilaterale Vereinbarungen)
  • Förderung des internationalen Austauschs zwischen Museen (Rückgabegarantien für Museen)
  • Besondere Sorgfaltspflichten für Kunsthandel und Auktionswesen

Als Kompetenzzentrum des Bundes ist die Fachstelle Ansprechpartnerin gegenüber der Öffentlichkeit, interessierten Kreisen und Behörden. Sie vertritt die Schweiz gegenüber ausländischen Behörden in Fragen des Kulturgütertransfers. Die Fachstelle berät und koordiniert die Arbeiten der Bundesbehörden und nimmt auch in der Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden (insbes. Justiz- und Strafverfolgungsbehörden, Kantonsarchäologen sowie Kulturressorts) eine beratende Funktion wahr.

Ultima midada 01.04.2020

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