Das Eidgenössische Departement des Innern EDI sucht:
EXPERTIN / EXPERTE FÜR DIE SCHWEIZ IM EXPERTENKOMITEE FÜR DIE EUROPÄISCHE CHARTA DER REGIONAL- ODER MINDERHEITENSPRACHEN
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (SR 0.441.2) wurde 1992 in Strassburg abgeschlossen. In der Schweiz wurde das Übereinkommen 1997 ratifiziert und am 1. April 1998 in Kraft gesetzt. Der Hauptzweck der Charta ist der Schutz und die Förderung der sprachlichen Vielfalt als eines der wertvollsten Elemente des europäischen Kulturlebens. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, alle fünf Jahre einen Bericht über die Situation der Regional- und Minderheitensprachen und über getroffenen Massnahmen zur Umsetzung der Charta zu verfassen.
Das Expertenkomitee ist ein unabhängiges Gremium, das die Umsetzung der Charta in den Vertragsstaaten evaluiert. Es ist für die Durchführung des Monitoringzyklus zuständig, der von der Charta vorgesehen ist. Dabei ist es die Aufgabe des Expertenkomitees, die Situation der Regional- oder Minderheitensprachen in jedem Staat zu prüfen, dem Ministerkomitee seine Beurteilung bezüglich Einhaltung der Verpflichtungen durch eine Vertragspartei mitzuteilen und, sofern anwendbar, die Vertragspartei aufzufordern, schrittweise ihre Verpflichtungen auszuweiten. Jeder Vertragsstaat kann ein Mitglied in den Ausschuss entsenden. Die Expertinnen und Experten agieren unabhängig vom Staat, der sie mandatiert und sind in erster Linie dafür zuständig, die Situation der Regional- und Minderheitensprachen in anderen Vertragsstaaten zu evaluieren. Sie werden für eine Periode von sechs Jahren gewählt und können einmal wiedergewählt werden.
Das Mandat ist unbezahlt; die Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind jedoch durch eine Tagespauschale gedeckt, die der Europarat gemäss seiner Geschäftsordnung ausrichtet.
Die Expertin oder der Experte der Schweiz wird vom Ministerkomitee des Europarates aus einer Liste ausgewählt, die mindestens drei Vorschläge des EDI enthalten muss.
AUFGABEN
Als ordentliches Mitglied im Expertenkomitee
• Teilnahme an den drei mehrtägigen Plenartagungen pro Jahr in Strassburg.
• Teilnahme an Besuchen in einem anderen Vertragsstaat, wobei jede/jeder Experin/Experte für ein Land die Berichterstattung verantwortet und den Evaluationsbericht verfasst.
Empfang des Expertenkomitees anlässlich seines Besuchs in der Schweiz, Teilnahme an der Diskussion zur
Verabschiedung des Berichts über die Schweiz.
Allgemein
• Mitwirkung bei Sensibilisierungsmassnahmen, Debatten und Veranstaltungen zum Thema Regional- oder Minderheitensprachen sowie zur Bekanntmachung der Charta, insbesondere in der Schweiz.
ERFORDERLICHE QUALIFIKATIONEN UND KOMPETENZEN
Gemäss Vorgaben des Europarates
• Integrität, Unabhängigkeit gegenüber den Behörden und Unparteilichkeit bei der Ausübung des Mandats.
• Ausgewiesene fachliche Kompetenzen, d.h.
- umfassende juristische Kenntnisse in Verfassungsrecht oder Völkerrecht, oder
- Erfahrung in mindestens einem der von der Charta abgedeckten Bereiche des öffentlichen Lebens (Bildung, Medien, Justiz, öffentliche Verwaltung, Kultur, Soziales und wirtschaftliches Leben), mit Schwerpunkt auf Fragen in Zusammenhang mit Minderheitensprachen, oder
- nachgewiesene Kompetenz oder Spezialisierung auf dem Gebiet der Sprachenpolitik.
• Gute Beherrschung der französischen oder englischen Sprache als Amts- und Arbeitssprachen des Europarates.
• Zeitliche Verfügbarkeit für eine wirksame Ausübung des Mandats.
Weitere Anforderungen
• Gute Kenntnisse der Schweizer Institutionen und der Situation der Regional- und Minderheitensprachen in der Schweiz.
• Hohe Sozialkompetenz und ausgeprägte Teamfähigkeit.
• Ausgezeichnete Kenntnisse von mindestens zwei bis drei Landessprachen der Schweiz.
Wünschenswert sind zudem
• Kenntnisse oder Erfahrungen in Bezug auf den Europarat und seine Arbeitsmethoden oder Erfahrung in einer verantwortungsvollen Position im Bereich der internationalen Beziehungen.
Ihre Bewerbung
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung zusammen mit Ihrem Lebenslauf in Französisch oder Englisch unter Verwendung der Vorlage für den Lebenslauf des Europarates (auf Anfrage erhältlich bei kultur_gesellschaft@bak.admin.ch) bis zum 3. Januar 2022 per E-Mail an : kultur_gesellschaft@bak.admin.ch
Weiterführende Informationen
Bundesamt für Kultur, Sektion Kultur und Gesellschaft, Fiona Häusler, Tel.: +41 58 462 92 98