Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (SR 0.441.2) wurde 1992 in Strassburg abgeschlossen. In der Schweiz wurde das Übereinkommen 1997 ratifiziert und am 1. April 1998 in Kraft gesetzt. Die wesentlichen Zielsetzungen der Charta der Regional- und Minderheitensprachen sind sprachlicher und kultureller Natur. Ihr Hauptzweck ist der Schutz und die Förderung der sprachlichen Vielfalt als eines der wertvollsten Elemente des europäischen Kulturlebens. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, alle drei Jahre einen Bericht über die Situation der Regional- und Minderheitensprachen und über getroffenen Massnahmen zur Umsetzung der Charta zu verfassen. Das Bundesamt für Kultur ist für die periodischen Berichte der Schweiz zuständig.

Rahmenabkommen

Das Rahmenübereinkommen ist das erste rechtsverbindliche multilaterale Instrument Europas zum Schutz nationaler Minderheiten. Es hat zum Ziel, das Bestehen nationaler Minderheiten in dem jeweiligen Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten zu schützen und die vollständige und tatsächliche Gleichheit der nationalen Minderheiten zu fördern, indem es geeignete Bedingungen schafft, die es ihnen ermöglichen, ihre Kultur zu erhalten und zu entwickeln und ihre Identität zu bewahren.

Das Übereinkommen wurde im Februar 1995 in Strassburg abgeschlossen. In der Schweiz wurde das Übereinkommen 1998 ratifiziert und am 1. Februar 1999 in Kraft gesetzt.

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, alle drei Jahre einen Bericht zur Umsetzung des Übereinkommens zu verfassen. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA, Sektion Völkerrecht) ist für die periodischen Berichte der Schweiz zuständig.

Dokumente

Letzte Änderung 15.07.2022

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Bundesamt für Kultur
Sektion Kultur und Gesellschaft
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Hallwylstrasse 15
3003 Bern
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