Auch Gärten und Grünräume können Denkmäler sein. Neben ihrem kulturhistorischen Wert tragen sie auch zur Biodiversität im Siedlungsraum bei. Das Bundesamt für Kultur (BAK) erarbeitet Grundlagen und unterstützt Kantone und Gemeinden bei Erhalt und Pflege der Anlagen.
Bedeutende Schloss- und Villengärten, Bauerngärten und Vorgärten, aber auch Plätze, Alleen, Friedhöfe oder Schul- und Sportanlagen können Denkmäler sein. Gut gestaltete Grünräume tragen zu einer hohen Lebens- und Siedlungsqualität bei und fördern die Biodiversität. Umso wichtiger ist es daher, Gartendenkmäler zu erhalten und zu pflegen.
Das Bundesamt für Kultur (BAK) setzt sich für die Erforschung, den Schutz und die Pflege von wertvollen historischen Gartenanlagen ein. Es erarbeitet Grundlagen und es unterstützt Kantone und Gemeinden dabei, historische Gärten zu erforschen und bedeutende Anlagen zu erhalten.
