Aufgaben und Strukturen der Denkmalpflege

Das Bild zeigt spielende Kinder in der Siedlung Schoren in St. Gallen. Diese wurde 1911–1914 von der Eisenbahner-Genossenschaft gebaut.
Siedlung Schoren (1911–1914) in St. Gallen (SG).
© BAK / Foto Rolf Siegenthaler

In der Schweiz liegt die Hauptverantwortung für die Denkmalpflege bei den Kantonen. Die kantonalen Fachstellen für Denkmalpflege kümmern sich um Pflege, Erhaltung und Weiterentwicklung von schützenswerten Baudenkmälern, Ensembles und Ortsbildern. Sie begleiten Bauprojekte in einem denkmalpflegerischen oder ortsbildrelevanten Kontext und sind die ersten Ansprechpartner für alle Bauherrschaften.

Damit Bauherrinnen, Eigentümer, Architektinnen und Behörden wissen, welche Bauten potenziell schutzwürdig sind, erfassen die Fachstellen die wertvollsten Objekte in Bauinventaren. Die Inventarobjekte wählen sie aufgrund von klar festgelegten, wissenschaftlichen Kriterien aus. In den meisten Kantonen bedeutet eine Aufnahme ins Bauinventar noch keinen Schutz, sondern eine Schutzvermutung. Wird für ein Inventarobjekt ein Baugesuch eingereicht, ist die zuständige Baubewilligungsbehörde in der Regel verpflichtet, dieses an die kantonale Denkmalpflegefachstelle zur Überprüfung weiterzuleiten. Eigentümerinnen und Eigentümer von inventarisierten oder geschützten Bauten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an Restaurierungsarbeiten. Die Regelungen sind von Kanton zu Kanton verschieden. Die kantonalen Fachstellen geben hierzu gerne Auskunft.

Auch der Bund schont, schützt und pflegt das baukulturelle Erbe aktiv. Bei seinen raumwirksamen Tätigkeiten nimmt er Rücksicht auf die Anliegen der Denkmalpflege. Er erstellt Inventare und Konzepte und er unterstützt Kantone und privatrechtliche Organisationen in ihren Aufgaben. Das Bundesamt für Kultur (BAK) ist die Fachstelle des Bundes für Baukultur und damit auch für Denkmalpflege. Es erstellt das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz. Es überprüft die Auswirkungen von Projekten des Bundes und seiner Anstalten auf das baukulturelle Erbe. Zudem bietet das BAK den Kantonen fachliche und finanzielle Unterstützung bei ihrer Arbeit.

Kontakt

Bundesamt für Kultur
Sektion Baukultur
Hallwylstr. 15
3003 Bern
Telefon +41 58 462 86 25
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