SIA-Normen sind nationale Regeln der Baukunde, aufgeteilt in drei Arten: technische Normen, Vertragsnormen und Verständigungsnormen. Sie werden durch die zuständigen Gremien des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) erarbeitet und revidiert. Um baukulturelle Qualität im aktuellen Baugeschehen zu gewährleisten und zu fördern und um die historisch wertvolle Substanz von Baudenkmälern angemessen erhalten zu können, prüft das Bundesamt für Kultur (BAK) neue oder revidierte SIA-Normen im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassungen.
Die SIA-Normen werden im schweizerischen Bau- und Planungswesen angewendet. Bei SIA-Normen handelt es sich aber nicht um Gesetze. Erst durch vertragliche Vereinbarungen werden die privaten Normen des SIA rechtsbindend gemäss Obligationenrecht.
Die Erfüllung von Normen trägt zur Sicherheit von Bauten und Anlagen, zu deren Funktionalität, Dauerhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit und somit zu deren Qualität bei. Für baukulturelle Belange sind insbesondere die technischen Normen von Bedeutung. Sie bilden den anerkannten Stand der Technik im Bauwesen ab. SIA-Normen werden mehrheitlich für neu zu erstellende Bauwerke erarbeitet, sind aber auch auf Bestandsbauten anzuwenden. Dies ist nicht immer unproblematisch. Historische Bauten wurden teils in Perioden gebaut, als es noch keine oder mittlerweile nicht mehr gültige Normen gab. Heutige Baunormen bei Um- und Erweiterungsbauten, Sanierungen und Umnutzungen auf Bestandsbauten anzuwenden, stellt deshalb immer wieder eine Herausforderung dar.
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