Förderung von Projekten zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes
Die Förderung von Vorhaben zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes hat zum Ziel, die Trägerschaften von lebendigen Traditionen in der Umsetzung von geeigneten Bewahrungsmassnahmen zu unterstützen. Es werden Vorhaben zur Sensibilisierung und Vernetzung, zum Wissensausbau und Kompetenzgewinn in Bezug auf das immaterielle Kulturerbe unterstützt.
Für die Jahre 2022 bis 2024 werden nur Vorhaben mit den folgenden Schwerpunkten gefördert:
- Bewahrung
Die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes spiegelt die Merkmale des Kulturerbes wider und kann nicht «festgeschrieben» werden, sondern muss sich ständig verändern und weiterentwickeln können. In diesem Sinne muss die Bewahrung die Weitergabe, Umwandlung und Anpassung des Elements ermöglichen, in Übereinstimmung mit und unter Beteiligung der Trägerschaften der Tradition.
- Nachhaltigkeit
Lebendige Traditionen stehen in engem Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung. Immaterielles Kulturerbe hat eigene Dimensionen, die, gespiesen historisch und durch Erfahrung, nachhaltigkeitsorientierte Handlungs- und Lösungsansätze für das gegenwärtige und zukünftige Zusammenleben aufzeigen und verhandelbar machen. In diesem Sinne ist das immaterielle Kulturerbe ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung zukünftiger Herausforderungen.
Bitte lesen Sie die Wegleitung sowie die Verordnung des EDI sorgfältig durch, bevor Sie ein Gesuch einreichen.
Wegleitung
Im Jahr 2022 ist die Eingabefrist der 1. Oktober 2022. Die Gesuche können ausschliesslich über die Förderplattform des BAK eingereicht werden: Förderplattform (FPF)