Förderung des Immateriellen Kulturerbes

Förderung von Projekten zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Die Förderung von Vorhaben zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes hat zum Ziel, die Trägerschaften von lebendigen Traditionen in der Umsetzung von geeigneten Bewahrungsmassnahmen zu unterstützen. Es werden Vorhaben zur Sensibilisierung und Vernetzung, zum Wissensausbau und Kompetenzgewinn in Bezug auf das immaterielle Kulturerbe unterstützt.

Die Ausschreibung für das Jahr 2024 wird am 1. März aufgeschaltet. Die Frist für die Einreichung von Projekten endet am 30. Juni 2024. Die Gesuche können ausschliesslich über die Förderplattform des BAK eingereicht werden.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und Förderkriterien finden Sie in der Verordnung und der Wegleitung:

Kontakt

Bundesamt für Kultur
Sektion Kultur und Gesellschaft
Myriam Schleiss
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon +41 58 469 15 17
E-Mail

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