Ziel der Förderung
Die Förderung von Projekten zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes unterstützt die Trägerschaften von lebendigen Traditionen bei der Umsetzung von geeigneten Massnahmen.
Die Förderung von Projekten zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes unterstützt die Trägerschaften von lebendigen Traditionen bei der Umsetzung von geeigneten Massnahmen.
«Trägerschaften» des immateriellen Kulturerbes sind Gemeinschaften, Organisationen, Gruppen und Individuen, welche durch ihr Engagement die Traditionen lebendig halten, weitergeben und weiterentwickeln.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Gesuche können ausschliesslich über die Förderplattform des BAK eingereicht werden: Förderplattform (FPF). Eingabefrist ist der 30. Mai 2025
Für detailliertere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und -kriterien konsultieren Sie bitte die Wegleitung:
Anleitung BAK-ID beantragen (PDF, 633 kB, 25.05.2016)Selbstregistrierungsdienst von FPF
Bundesamt für Kultur
Sektion Kultur und Gesellschaft
Myriam
Schleiss
Hallwylstrasse 15
3003
Bern
Telefon
+41 58 469 15 17