Förderung von Projekten zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Ziel der Förderung

Die Förderung von Projekten zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes unterstützt die Trägerschaften von lebendigen Traditionen bei der Umsetzung von geeigneten Massnahmen.

Fördergrundlagen

Antragsteller

«Trägerschaften» des immateriellen Kulturerbes sind Gemeinschaften, Organisationen, Gruppen und Individuen, welche durch ihr Engagement die Traditionen lebendig halten, weitergeben und weiterentwickeln.

Voraussetzungen für die Förderung

Projekte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  •  Die Umsetzung erfolgt mit Zustimmung und Beteiligung der Trägerschaft der betroffenen Tradition. Diese erstellt ein Empfehlungsschreiben und erklärt, warum das Projekt für die Bewahrung der Tradition wichtig ist.
  •  Es werden konkrete Bedürfnisse in Bezug auf die Bewahrung der betroffenen Tradition identifiziert. Daraus werden geeignete Massnahmen ergriffen.

Einreichung Gesuch

Die Gesuche können ausschliesslich über die Förderplattform des BAK eingereicht werden: Förderplattform (FPF). Eingabefrist ist der 30. Mai 2025

Kriterien für Beurteilung von Gesuchen durch BAK

  • Klarheit und Plausibilität des Konzepts: Projekt inkl. Ziele und Massnahmen müssen nachvollziehbar, klar strukturiert und angemessen organisiert sein.
  • Inhaltliche und fachliche Qualität: Projekte müssen die inhaltliche und fachliche Qualität belegen, beispielsweise mittels Formulierung angemessener qualitativer und quantitativer Ziele, durch zielgruppenspezifische und nachhaltige Methoden oder eine qualifizierte Projektleitung.

Finanzhilfe

  • Die Finanzierung der Projekte muss breit abgestützt sein.
  • Die Finanzhilfe des BAK beträgt maximal 50 Prozent der budgetierten Kosten und höchstens 100’000 Franken pro Projekt.

Entscheid BAK

  • Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung.
  • Das BAK entscheidet über die Ausrichtung von Finanzhilfen. Zur fachlichen Beurteilung kann es Expertinnen und Experten hinzuziehen.
  • Mit einem positiven oder negativen Entscheid kann rund drei Monate nach Ablauf der Eingabefrist gerechnet werden.

Für detailliertere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und -kriterien konsultieren Sie bitte die Wegleitung:

Kontakt

Bundesamt für Kultur
Sektion Kultur und Gesellschaft
Myriam Schleiss
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon +41 58 469 15 17
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

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