Förderung von Organisationen eingetragener Schweizer Traditionen bei der UNESCO

Ziel der Förderung

Die Unterstützung von Organisationen, die einen direkten Beitrag zur Bewahrung von Elementen leisten, welche in den Listen des immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgeführt sind, soll es ermöglichen, die im Rahmen der UNESCO-Kandidatur definierten Bewahrungsmassnahmen umzusetzen. Ein weiteres Ziel ist es, diese Organisationen dabei zu unterstützen, als Strukturen für die Koordination, Vernetzung der Trägerschaften, Kommunikation und als Repräsentanten der in den UNE-SCO-Listen aufgeführten Tradition zu fungieren.

Fördergrundlagen

Antragsteller

Die Ausschreibung steht Organisationen offen, die einen direkten Beitrag zur Bewahrung einer Tradition leisten, die auf Antrag der Schweiz in die UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde.

Einreichung Gesuch

Die Gesuche können ausschliesslich über die Förderplattform des BAK eingereicht werden: Förderplattform (FPF).
Gesuche können zwischen dem 10. Juni und dem 31. August 2025 eingereicht werden.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Organisationen müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie tragen direkt zur Bewahrung einer Schweizer Tradition bei, die in den Listen des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes eingetragen ist.
  • Sie setzen die im UNESCO-Kandidaturdossier festgelegten Bewahrungsmassnahmen um, koordinieren diese und entwickeln nach Bedarf neue Massnahmen.
  • Sie fungieren als Koordinations- und Vernetzungsstruktur für die Trägerschaften der in den UNESCO-Listen aufgeführten Traditionen, indem sie deren Beteiligung an ihrer Leitung und an der Umsetzung der Bewahrungsmassnahmen sicherstellen.
  • Sie vertreten die in den UNESCO-Listen aufgeführten Schweizer Traditionen gegenüber Behörden, Partnern und der Öffentlichkeit und stellen eine angemessene Kommunikation sicher.
  • Sie verpflichten sich, zur Erstellung der periodischen Berichte der Schweiz über die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes beizutragen und weitere Anfragen der UNESCO zu beantworten.
  • Sie sind gemeinnützig.
  • Sie verfügen über eine für die Ausübung ihrer Tätigkeiten angemessene finanzielle Situation.


Kriterien für Beurteilung von Gesuchen durch BAK

Das Bundesamt für Kultur (BAK) bewertet die Organisationen anhand folgender Kriterien:

  • Qualität und Umfang der erbrachten Leistungen oder der durchgeführten Bewahrungsmassnahmen zur Erreichung der Förderziele;
  • Bedeutung der Organisation und ihre Repräsentativität für die betreffenden Bereiche oder Traditionen.

Finanzhilfe

Die Betriebsbeiträge für Organisationen belaufen sich auf maximal 50 Prozent der Kosten, welche die Organisation im Rahmen ihrer laufenden Tätigkeit für die Erbringung der zur Erreichung der Förderziele erforderlichen Leistungen erbringt und auf maximal 50’000 Franken pro Jahr.

Entscheid BAK

  • Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung.
  • Das BAK entscheidet über die Ausrichtung von Finanzhilfen. Zur fachlichen Beurteilung kann es Expertinnen und Experten hinzuziehen.
  • Es wird denjenigen Gesuchen der Vorrang gegeben, welche die Kriterien in einer Gesamtbetrachtung am besten erfüllen.
  • Mit einem positiven oder negativen Entscheid kann rund drei Monate nach Ablauf der Eingabefrist gerechnet werden.

Für detailliertere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und -kriterien konsultieren Sie bitte die Wegleitung:
 

Kontakt

Bundesamt für Kultur
Sektion Kultur und Gesellschaft
Julien Vuilleumier
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon +41 58 467 89 75
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

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