
Die Schweiz hat 2008 das UNESCO-Übereinkommen vom 17. Oktober 2003 zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes ratifiziert. Das Übereinkommen bezweckt die Bewahrung und Anerkennung der lebendigen Traditionen und Ausdrucksformen des immateriellen Kulturerbes und sensibilisiert für deren Bedeutung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene. Mit der Ratifizierung hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, alle sechs Jahre einen Bericht über die Fortschritte der Umsetzung vorzulegen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 den zweiten periodischen Bericht der Schweiz über die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet. Der Bericht beschreibt die von 2015 bis 2021 umgesetzten Massnahmen zur Anerkennung, Förderung und Bewahrung der lebendigen Traditionen. Er zieht eine positive Bilanz über die erzielten Fortschritte. Berücksichtigt werden auch die sieben Schweizer Traditionen, die seit 2016 in das immaterielle Kulturerbe der UNESCO aufgenommen wurden.
Im Bericht werden die von Behörden, Trägerinnen und Trägern sowie anderen Akteuren getroffenen Massnahmen vorgestellt und anhand thematischer Indikatoren evaluiert. Berücksichtigt wird dabei namentlich ihre Bedeutung für die Ausbildung und Forschung sowie für die Sensibilisierung und die internationale Zusammenarbeit. Der Bericht unterstreicht die grosse Vielfalt der in Projekten zum lebendigen Kulturerbe aktiven Organisationen und Gemeinschaften sowie die Bedeutung des Vereinswesens. Er berücksichtigt ausserdem die zweite, in der Berichtsperiode durchgeführte Aktualisierung des Inventars der lebendigen Traditionen in der Schweiz.
Bericht
Medienmitteilungen
Dokumente
Résultats de la consultation des porteurs de traditions vivantes en Suisse (PDF, 229 kB, 12.12.2014)organisée par la Commission suisse pour l’UNESCO
Letzte Änderung 15.12.2014
Kontakt
Bundesamt für Kultur
Sektion Kultur und Gesellschaft
David
Vitali
Hallwylstrasse 15
3003
Bern
Telefon
+41 58 465 70 19