Periodische Berichte

Mit der Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes im Jahr 2008 hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, alle sechs Jahre einen Bericht über die Fortschritte der Umsetzung vorzulegen.

Erster periodischer Bericht (2014)

Der erste periodische Bericht der Schweiz über die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes stellt eine konsequente Umsetzung des Übereinkommens auf nationaler und kantonaler Ebene fest. Diese erste Bilanz, die sechs Jahre nach der Ratifizierung erstellt wurde, wird als ermutigend angesehen. Dem Bericht liegt ausserdem ein von der Schweizerischen UNESCO-Kommission in Auftrag gegebener Anhang bei, der die Standpunkte der Zivilgesellschaft zu dieser Thematik wiedergibt.

Der Bericht dokumentiert auch die zahlreichen Projekte der Kantone, wie das neue Gesetz des Kantons Waadt über das bewegliche und immaterielle Kulturerbe oder das gemeinsame Inventar der Kantone Aargau und Solothurn. Diese Beispiele illustrieren die grosse Beachtung, die dem Übereinkommen in der Schweiz zuteil geworden ist.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. November 2014 diesen ersten periodischen Bericht verabschiedet.

Zweiter periodischer Bericht (2021)

Der zweite periodische Bericht der Schweiz über die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes beschreibt die von 2015 bis 2021 umgesetzten Massnahmen zur Anerkennung, Förderung und Bewahrung der lebendigen Traditionen. Er zieht eine positive Bilanz über die erzielten Fortschritte. Berücksichtigt werden auch die sieben Schweizer Traditionen, die seit 2016 in das immaterielle Kulturerbe der UNESCO aufgenommen wurden.

Im Bericht werden die von Behörden, Trägerinnen und Trägern sowie anderen Akteuren getroffenen Massnahmen vorgestellt und anhand thematischer Indikatoren evaluiert. Berücksichtigt wird dabei namentlich ihre Bedeutung für die Ausbildung und Forschung sowie für die Sensibilisierung und die internationale Zusammenarbeit. Der Bericht unterstreicht die grosse Vielfalt der in Projekten zum lebendigen Kulturerbe aktiven Organisationen und Gemeinschaften sowie die Bedeutung des Vereinswesens. Er berücksichtigt ausserdem die zweite, in der Berichtsperiode durchgeführte Aktualisierung des Inventars der lebendigen Traditionen in der Schweiz.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 diesen zweiten periodischen Bericht verabschiedet.

Letzte Änderung 03.08.2022

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