Umsetzung des Übereinkommens

Die Schweiz hat das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes am 16. 2008 Juli ratifiziert. Die Umsetzung dieser allgemeinen Verpflichtung liegt angesichts der verfassungsmässigen Zuständigkeiten im Bereich der Kultur sowohl bei den Kantonen als auch beim Bund. Durch die Ratifizierung dieses Übereinkommens verpflichtet sich die Schweiz, eine umfassende Politik zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes zu verfolgen. Dies geschieht insbesondere durch:

  • die Erstellung und Aktualisierung einer Liste des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz, in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen
  • die regelmässige Berichterstattung an den Zwischenstaatlichen Ausschuss über die Umsetzung des Übereinkommens.
  • die Zahlung eines regelmässigen Beitrags an den UNESCO-Fonds für immaterielles Kulturerbe.

Auf internationaler Ebene ist die Schweiz ein aktives Mitglied des Übereinkommens. Sie hat für die Periode 2020-2024 einen Sitz im Zwischenstaatlichen Komitee der UNESCO. Damit unterstreicht die Schweiz ihr Engagement für den respektvollen Umgang zwischen den Kulturen, beteiligt sich am multilateralen kulturpolitischen Dialog und fördert die Vermittlung der eigenen Kulturen im Ausland.

Auf nationaler Ebene wurden vom Bundesamt für Kultur diverse Projekte umgesetzt, welche die Umsetzung des Übereinkommens in der Schweiz unterstützen und das Bewusstsein für die Bedeutung des lebendigen Kulturerbes stärken. Seit 2022 kann das BAK auch Projekte zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes unterstützen.

Letzte Änderung 02.08.2022

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Kontakt

Bundesamt für Kultur
Sektion Kultur und Gesellschaft
Julien Vuilleumier
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon +41 58 467 89 75
E-Mail

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