Schweizer Mitgliedschaft im Komitee 2020-2024

Zwischenstaatliches Komitee

Das UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes wird von einem zwischenstaatlichen Komitee koordiniert. Dieses Komitee setzt sich aus 24 Vertragsstaaten zusammen, die für einen Zeitraum von 4 Jahren gewählt werden. Es ist das zentrale Organ für die Umsetzung des Übereinkommens.

Das Komitee legt die Strategien für den Schutz und die Förderung des lebendigen Kulturerbes fest. Es ist für die Umsetzung des Übereinkommens zuständig und entscheidet insbesondere über die Einträge in die internationalen Listen des immateriellen Kulturerbes.

Die Schweiz als Mitglied des Komitees

Die Schweiz wurde im September 2020 für eine vierjährige Amtszeit bis 2024 ins Komitee gewählt. Als Mitglied des Komitees will die Schweiz aktiv an der gemeinsamen Förderung des lebendigen Erbes und dessen Schutz mitarbeiten.

Die Sektion Kultur und Gesellschaft des Bundesamtes für Kultur (BAK), die Sektion UNESCO des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und die Ständige Delegation der Schweiz bei der UNESCO begleiten gemeinsam die Arbeiten des Komitees.

Die Prioritäten der Schweiz im Komitee sind

  • die Entwicklung der Governance des Übereinkommens im Geiste der Zusammenarbeit und des Dialogs
  • das Capacity Building, insbesondere im Bereich des immateriellen Kulturerbes in Notsituationen, mit Schwerpunkt auf dem Management von Naturgefahren
  • die Anerkennung des Beitrags des immateriellen Kulturerbes zur nachhaltigen Entwicklung
  • der Erfahrungsaustausch zu partizipativen Formen von Inventarisierung, Schutz und Aufwertung des immateriellen Kulturerbes.


Fachkontakt
Letzte Änderung 03.08.2022

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Kontakt

Bundesamt für Kultur
Sektion Kultur und Gesellschaft
Julien Vuilleumier
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon +41 58 467 89 75
E-Mail

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