Die Kommission für historisch belastetes Kulturerbe berät den Bundesrat und die Bundesverwaltung in Fragen zu historisch belastetem Kulturerbe. Auf Gesuch Dritter gibt sie nicht bindende Empfehlungen zu Kunstwerken aus der Zeit des Nationalsozialismus und zu Kulturgütern aus dem kolonialen Kontext ab.
Die Mitglieder der Kommission üben ihr Amt unabhängig aus. Die Kommission ist administrativ beim Bundesamt für Kultur angesiedelt.
Die Kommission fördert gerechte und faire Lösungen. Dabei stützt sie sich auf die Richtlinien der Washingtoner Konferenz von 1998 und auf die Erklärung von Terezín von 2009.