Die Berechnung der Gutschriften erfolgt aufgrund der an Procinema gemeldeten Eintritte und der von Swiss Films erfassten Festivalteilnahmen (Art. 88 FiFV). Zur Datenbereinigung werden die erfassten Filme und Festivalteilnahmen sowie allenfalls unbekannte Berechtigte in den Kategorien Produktion, Drehbuch und Regie auf der Website des BAK veröffentlicht (Art. 88a FiFV).
Die Veröffentlichung erfolgt jeweils Mitte Januar des Folgejahres. Die berechtigten Personen haben 10 Tage Zeit, sich beim BAK anzumelden.
Ebenfalls können auf der Liste fehlende Festivalteilnahmen bis Ende Januar an das BAK bis Ende Januar mit den entsprechenden Belegen gemeldet werden.
Das BAK hat die Festivalteilnahmen und die Filmanmeldungen von Swiss Films bearbeitet. Ein grosser Teil ist vollständig. Bei einem Teil der Filme fehlen uns jedoch noch Angaben. Wenn Ihr Name oder ein Filmtitel von Ihnen in den nachfolgenden Listen erscheint, müssen Sie jetzt aktiv werden.
Bei den folgenden Beteiligten in den Funktionen Produktion, Regie und Drehbuch fehlt die Grundanmeldung. Die betroffenen Personen sind aufgefordert, bis 31. Januar 2024 sich auf der Förderplattform anzumelden. Das Anmeldeformular muss original unterzeichnet per Post an das BAK gesandt werden.
Bei den folgenden Filmen gibt es mehrere Personen pro Kategorie (Produktion, Regie oder Drehbuch), aber keinen Verteilschlüssel. Die Produktionsfirmen dieser Filme sind aufgefordert, bis 31. Januar 2024 den original unterzeichneten Verteilschlüssel per Post an das BAK zu senden.
Die folgenden Kontrolllisten enthalten die erfassten Kinofilme 2023 sowie die Festivalbeteiligungen 2023. Betroffene Personen können per Mail bis 31. Januar 2024 Korrekturen anbringen. Es können nur Festivalsektionen gemeldet werden, die auf der Festivalliste 2023 aufgeführt sind. Die Korrekturen sind mit Festivaleinladungen zu dokumentieren.