Anmeldung

Die Grundanmeldung für Succès Cinéma (Registrierung von Personen und Firmen) muss über die digitale Förderplattform FPF des BAK eingegeben werden.

Verteilschlüssel

Reinvestition von Gutschriften

Die Gutschriften werden den jeweiligen Berechtigten vom BAK individuell mitgeteilt. Ihre Gültigkeitsdauer ist befristet (Verfallsfrist), sie müssen spätestens innert zwei Jahren in neue Filmprojekte reinvestiert werden, sonst verfallen sie.

Für die Reinvestition in ein neues Projekt ist beim BAK ein Auszahlungsgesuch zu stellen. Das Gesuch muss vor Ablauf der Verfallsfrist beim BAK eingereicht werden.

Reinvestition in neue Filmprojekte

Autorinnen und Autoren können die Auszahlung ihrer Gutschriften für das Treatment-, Drehbuch- oder Drehvorlagen-Schreiben beantragen. Für die weiteren Projektphasen (Projektentwicklung, Herstellung, Postproduktion) sind nur Produktionsunternehmen als Gesuchsteller zugelassen, die im Handelsregister eingetragen sind.

Kriterien für die Reinvestition von Gutschriften der erfolgsabhängigen Filmförderung: Anhang 1, Ziffer 2.2, FiFV

Die Gesuche zur Reinvestition von Succès Cinéma Gutschriften werden über die digitale Förderplattform FPF des BAK eingereicht.

Reinvestition in Verleihförderung

Letzte Änderung 12.02.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Anmeldung, Reinvestitionen Verleih:

Bundesamt für Kultur
Sektion Film
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon +41 58 462 49 68
E-Mail

Reinvestitionen Produktion, Regie, Drehbuch:

Bundesamt für Kultur
Dienst Filmförderung
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon +41 58 462 92 71
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bak.admin.ch/content/bak/de/home/kulturschaffen/film1/filmfoerderung/erfolgsabhaengige-filmfoerderung--succes-cinema-/formulare.html