Die Grundanmeldung für Succès Cinéma (Registrierung von Personen und Firmen) muss über die digitale Förderplattform FPF des BAK eingegeben werden.
Verteilschlüssel
Reinvestition von Gutschriften
Die Gutschriften werden den jeweiligen Berechtigten vom BAK individuell mitgeteilt. Ihre Gültigkeitsdauer ist befristet (Verfallsfrist), sie müssen spätestens innert zwei Jahren in neue Filmprojekte reinvestiert werden, sonst verfallen sie.
Für die Reinvestition in ein neues Projekt ist beim BAK ein Auszahlungsgesuch zu stellen. Das Gesuch muss vor Ablauf der Verfallsfrist beim BAK eingereicht werden.
Reinvestition in neue Filmprojekte
Autorinnen und Autoren können die Auszahlung ihrer Gutschriften für das Treatment-, Drehbuch- oder Drehvorlagen-Schreiben beantragen. Für die weiteren Projektphasen (Projektentwicklung, Herstellung, Postproduktion) sind nur Produktionsunternehmen als Gesuchsteller zugelassen, die im Handelsregister eingetragen sind.
Kriterien für die Reinvestition von Gutschriften der erfolgsabhängigen Filmförderung: Anhang 1, Ziffer 2.2, FiFV
Die Gesuche zur Reinvestition von Succès Cinéma Gutschriften werden über die digitale Förderplattform FPF des BAK eingereicht.
Reinvestition in Verleihförderung
Letzte Änderung 21.08.2024
Kontakt
Bundesamt für Kultur
Sektion Film
Hallwylstrasse 15
3003
Bern
Telefon
+41 58 462 92 71
Grundanmeldung und Verteilschlüssel
Langfilme: Franziska Hunger
Kurzfilme: Camille Bressoud
E-Mail: succes-cinema@bak.admin.ch
Gutschriften, Kontostand und Übertragungen
Erdem Karademir
E-Mail: succes-cinema@bak.admin.ch
Reinvestitionen Verleih und Auszahlungen Kino
Franziska Hunger
E-Mail: succes-cinema@bak.admin.ch
Reinvestitionen für Produktion, Regie und Drehbuch
Dienst Filmförderung
E-Mail: selektive@bak.admin.ch