Mit der erfolgsabhängigen Filmförderung werden Schweizer Filmproduktionen entsprechend ihrem Erfolg an der Kinokasse und an bedeutenden Filmfestivals gefördert. Die Förderbeiträge basieren dabei auf zwei Kennzahlen:
der Anzahl Kinoeintritte in der Schweiz. Eintritte an Filmfestivals in der Schweiz sind anrechenbar;
den Festivalpunkten, welche durch eine Teilnahme an wichtigen Filmfestivals oder durch den Gewinn eines Festival-Preises erworben werden. Die Festivalpunkte richten sich nach der Bedeutung des Filmfestivals.
Zugelassen sind sowohl lange als auch kurze Schweizer Filme sowie Koproduktionen mit Schweizer Beteiligung. Von Succès Cinéma profitieren alle, die am Erfolg der Filme beteiligt sind: Die für Produktion, Regie und Drehbuch verantwortlichen Personen und Firmen sowie das Verleihhaus und die Kinos, welche den Film auf die Leinwand bringen. Die Fördergelder von Succès Cinéma müssen in neue Projekte fliessen, namentlich in die Herstellung und in die Promotion von neuen Schweizer Filmen.
Zielsetzungen
Hauptziel von Succès Cinéma ist es, die Präsenz von Schweizer Filmen in den Kinos zu erhöhen. Wer Schweizer Filme produziert oder verleiht, wird für eine erfolgreiche Kinoauswertung und für Einladungen an Filmfestivals belohnt. So soll dem einheimischen Filmschaffen auch mehr Kontinuität verliehen werden: Wer mit einem Film bereits Erfolg hatte, kann mit den Fördergeldern aus der erfolgsabhängigen Filmförderung einfacher ein nächstes Filmprojekt finanzieren.
Ablauf
Der Ablauf von Succès Cinéma von der Anmeldung bis zur Auszahlung der Fördergelder ist in nachfolgender Tabelle dargestellt.
Etappe
Beschreibung
Termine
1
Einmalige Registrierung von Personen und Firmen
Um Gutschriften aus der erfolgsabhängigen Filmförderung erhalten zu können, müssen sich Personen und Firmen der Kategorien
─ Produktion ─ Regie ─ Drehbuch ─ Verleih ─ Kino
einmalig beim Bundesamt für Kultur (BAK) mit einem Anmeldeformular registrieren. Das BAK führt eine Datenbank mit allen berechtigten Personen und Firmen. FPF Registrierung
Spätestens bis Ende des Filmstarts oder Festivalteilnahme
2
Filmanmeldung
Alle von der Produktionsfirma in der Swiss Films Datenbank eingetragenen Filme gelten automatisch auch beim BAK als angemeldet, wenn sie die Voraussetzungen als Schweizer Film oder anerkannte Koproduktion erfüllen.
Kinofilme müssen vor der Auswertung im Kino vom Verleihunternehmen (oder Produktionsunternehmen bei Eigenverleih) bei ProCinema angemeldet werden.
Filme spätestens bis Ende des Jahres der Uraufführung bei SwissFilms anmelden.
Anmeldung von Kinofilmen bei ProCinema vor der Kinoauswertung durch den Verleih.
3
Festivalanmeldung
Für die Berechnung der Festivalpunkte sind die von Swiss Films erfassten Festivaleinladungen und gewonnenen Preise massgeblich.
Automatisch bei rechtzeitiger Anmeldung der Filme bei SwissFilms
4
Verteilschlüssel
Gibt es pro Kategorie Produktion, Regie oder Drehbuch mehrere Beteiligte, so muss die Produktionsfirma einen unterzeichneten Verteilschlüssel einreichen (siehe Anmeldung).
Spätestens bis Ende Jahr des Filmstarts oder der Festivalteilnahme
5
Datenbereinigung
Sind die Personen, die an einem Film in einer Funktion Gutschriften erhalten könnten, unbekannt oder können Mitteilungen nicht zugestellt werden, veröffentlicht das BAK den Filmtitel auf seiner Homepage und ruft die berechtigten Personen auf, sich innert 10 Tagen anzumelden.
Januar des Folgejahres
6
Berechnung der Gutschriften, Mitteilung an Berechtigte
Die Gutschriften berechnen sich anhand der Anzahl Kinoeintritte sowie der Anzahl Festivalpunkte. Die Eintritte werden von Procinema gesammelt und vom Bundesamt für Statistik verifiziert. Die Höhe der jährlichen Gutschrift pro Film wird allen Berechtigten per eingeschriebenem Brief mitgeteilt.
März / April des Folgejahres
7
Reinvestition der Gutschriften, Auszahlung
Die Gutschriften der Kategorien Produktion, Regie, Drehbuch und Verleih müssen in neue Filmprojekte reinvestiert werden. Dies erfolgt mittels Reinvestitionsgesuch auf der Förderplattform FPF des BAK. Erst nach Annahme des Gesuchs können die Gutschriften ausbezahlt werden. Nur Gutschriften für die Kinos werden direkt ausbezahlt, da Kinos keine Filmprojekte realisieren.
Spätester Termin für die Einreichung eines Reinvestitions-gesuchs beim BAK: 2 Jahre nach Bekanntgabe der Gutschriften