Auszahlung

Die in Aussicht gestellten selektiven oder standortbezogenen Finanzhilfen sowie allfällige Gutschriften der erfolgsabhängigen Filmförderung können ausbezahlt werden, wenn die Realisierung des Projekts / Vorhabens unmittelbar bevorsteht. Das Auszahlungsgesuch ist zusammen mit den definitiven Unterlagen vor Beginn der Arbeiten zu stellen.

Damit die Auszahlung vor Drehbeginn erfolgen kann, sollte das vollständige Gesuch mit allen Unterlagen sechs Wochen vor Drehbeginn beim BAK eintreffen.

Die Gesuche zur Reinvestition von Succès Cinéma Gutschriften werden über die digitale Förderplattform FPF des BAK eingereicht.

Selektive Förderung inklusiv Succès Cinéma

Entwicklung

Auszahlungsgesuch für Drehbuch und Projektentwicklung.

Herstellung Kurz- und Langfilm

Postproduktion

Nur Succès Cinéma

Die Gesuche zur Reinvestition von Succès Cinéma Gutschriften werden über die digitale Förderplattform FPF des BAK eingereicht.

Entwicklung

Auszahlungsgesuch für Treatment, Drehbuch und Projektentwicklung.

Herstellung Kurz- und Langfilm

Postproduktion

Kompetenz

Leitung

Patrizia Pesko
T +41 58 48 56403
patrizia.pesko@bak.admin.ch

Animationsfilm / Kurzfilme Spielfilm/ Transmediale Projekte / Postproduktion

Chiara Monaco
T +41 58 465 82 92
Chiara.Monaco@bak.admin.ch

Dokumentarfilm

Anne Dubreuil
T +41 58 461 44 33
Anne.Dubreuil@bak.admin.ch

Spielfilm

Karin Vollrath
T +41 58 465 53 21
Karin.Vollrath@bak.admin.ch

Minoritäre Koproduktionen / Filmstandörtförderung FiSS

Corinne Steiner
T +41 58 481 91 69
Corinne.Steiner@bak.admin.ch

https://www.bak.admin.ch/content/bak/de/home/kulturschaffen/film1/filmfoerderung/selektive-filmfoerderung/auszahlung/auszahlung.html