Auszahlung

Die in Aussicht gestellten selektiven oder standortbezogenen Finanzhilfen sowie allfällige Gutschriften der erfolgsabhängigen Filmförderung können ausbezahlt werden, wenn die Realisierung des Projekts / Vorhabens unmittelbar bevorsteht. Das Auszahlungsgesuch ist zusammen mit den definitiven Unterlagen vor Beginn der Arbeiten zu stellen.

Damit die Auszahlung vor Drehbeginn erfolgen kann, sollte das vollständige Gesuch mit allen Unterlagen sechs Wochen vor Drehbeginn beim BAK eintreffen.

Die Gesuche zur Reinvestition von Succès Cinéma Gutschriften werden über die digitale Förderplattform FPF des BAK eingereicht.

Selektive Förderung inklusiv Succès Cinéma

Entwicklung

Auszahlungsgesuch für Drehbuch und Projektentwicklung.

Herstellung Kurz- und Langfilm

Postproduktion

Nur Succès Cinéma

Die Gesuche zur Reinvestition von Succès Cinéma Gutschriften werden über die digitale Förderplattform FPF des BAK eingereicht.

Entwicklung

Auszahlungsgesuch für Treatment, Drehbuch und Projektentwicklung.

Herstellung Kurz- und Langfilm

Postproduktion

Kontakt

Bundesamt für Kultur
Sektion Film
Hallwylstrasse 15
3003 Bern

Dienst Filmförderung

+41 58 463 91 10

Patrizia Pesko
Leitung Dienst

E-Mail : patrizia.pesko@bak.admin.ch

 

Karin Vollrath
Stellvertretende Leitung
Spielfilm

E-Mail : karin.vollrath@bak.admin.ch

 

Anne Dubreuil
Dokumentarfilm

E-Mail : anne.dubreuil@bak.admin.ch

 

Chiara Monaco
Animationsfilm
Kurzfilme Spielfilm
Postproduktion
Transmediale Projekte

E-Mail : chiara.monaco@bak.admin.ch

 

Corinne Steiner
Filmstandortförderung FiSS
Minoritäre Koproduktionen

E-Mail : corinne.steiner@bak.admin.ch

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