Die in Aussicht gestellten selektiven oder standortbezogenen Finanzhilfen sowie allfällige Gutschriften der erfolgsabhängigen Filmförderung können ausbezahlt werden, wenn die Realisierung des Projekts / Vorhabens unmittelbar bevorsteht. Das Auszahlungsgesuch ist zusammen mit den definitiven Unterlagen vor Beginn der Arbeiten zu stellen.
Damit die Auszahlung vor Drehbeginn erfolgen kann, sollte das vollständige Gesuch mit allen Unterlagen sechs Wochen vor Drehbeginn beim BAK eintreffen.
Die Gesuche zur Reinvestition von Succès Cinéma Gutschriften werden über die digitale Förderplattform FPF des BAK eingereicht.
Selektive Förderung inklusiv Succès Cinéma
Entwicklung
Auszahlungsgesuch für Drehbuch und Projektentwicklung.
Herstellung Kurz- und Langfilm
Postproduktion
Nur Succès Cinéma
Die Gesuche zur Reinvestition von Succès Cinéma Gutschriften werden über die digitale Förderplattform FPF des BAK eingereicht.
Entwicklung
Auszahlungsgesuch für Treatment, Drehbuch und Projektentwicklung.
Herstellung Kurz- und Langfilm
Postproduktion