Abrechnung

Für alle Projekte, die mithilfe von Bundesbeiträgen realisiert werden, ist innert drei Monaten nach Abschluss der geförderten Arbeiten eine vollständige Abrechnung einzureichen. Die Frist kann vom BAK auf Gesuch hin verlängert werden.

Die Abrechnung umfasst eine Übersicht über die effektive Finanzierung und die projektbezogenen Ausgaben im Vergleich zu den Angaben bei der Auszahlung. Budgetabweichungen von mehr als 10 % und sämtliche Abweichungen bei der Finanzierung sind zu begründen. Bei einer Koproduktion sind in der Abrechnung auch die Gesamtkosten und Gesamtfinanzierung der Koproduktionspartner aufzuführen. 

Treatment - Drehbuch - Projektentwicklung

Herstellung Kurz- und Langfilm

Postproduktion

Archivierung / Cinémathèque suisse

Hinweis auf die Förderung

Kontakt

Bundesamt für Kultur
Sektion Film
Hallwylstrasse 15
3003 Bern

Dienst Filmförderung

+41 58 463 91 10

Patrizia Pesko
Leitung Dienst

E-Mail : patrizia.pesko@bak.admin.ch

 

Karin Vollrath
Stellvertretende Leitung
Spielfilm

E-Mail : karin.vollrath@bak.admin.ch

 

Anne Dubreuil
Dokumentarfilm

E-Mail : anne.dubreuil@bak.admin.ch

 

Chiara Monaco
Animationsfilm
Kurzfilme Spielfilm
Postproduktion
Transmediale Projekte

E-Mail : chiara.monaco@bak.admin.ch

 

Corinne Steiner
Filmstandortförderung FiSS
Minoritäre Koproduktionen

E-Mail : corinne.steiner@bak.admin.ch

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