Für alle Projekte, die mithilfe von Bundesbeiträgen realisiert werden, ist innert drei Monaten nach Abschluss der geförderten Arbeiten eine vollständige Abrechnung einzureichen. Die Frist kann vom BAK auf Gesuch hin verlängert werden.
Die Abrechnung umfasst eine Übersicht über die effektive Finanzierung und die projektbezogenen Ausgaben im Vergleich zu den Angaben bei der Auszahlung. Budgetabweichungen von mehr als 10 % und sämtliche Abweichungen bei der Finanzierung sind zu begründen. Bei einer Koproduktion sind in der Abrechnung auch die Gesamtkosten und Gesamtfinanzierung der Koproduktionspartner aufzuführen.
Das Formular „Gender Map“ muss dem BAK als Excel-Datei per E-Mail zugestellt werden
( selektive@bak.admin.ch und diversite-cinema@bak.admin.ch ).
Treatment - Drehbuch - Projektentwicklung
Herstellung Kurz- und Langfilm
Postproduktion
Archivierung / Cinémathèque suisse
Hinweis auf die Förderung
Kontakt
Bundesamt für Kultur
Sektion Film
Hallwylstrasse 15
3003
Bern
Dienst Filmförderung
+41 58 463 91 10
Patrizia Pesko
Leitung Dienst
E-Mail : patrizia.pesko@bak.admin.ch
Karin Vollrath
Stellvertretende Leitung
Spielfilm
E-Mail : karin.vollrath@bak.admin.ch
Anne Dubreuil
Dokumentarfilm
E-Mail : anne.dubreuil@bak.admin.ch
Chiara Monaco
Animationsfilm
Kurzfilme Spielfilm
Postproduktion
Transmediale Projekte
E-Mail : chiara.monaco@bak.admin.ch
Corinne Steiner
Filmstandortförderung FiSS
Minoritäre Koproduktionen
E-Mail : corinne.steiner@bak.admin.ch