Abrechnung

Für alle Projekte, die mithilfe von Bundesbeiträgen realisiert werden, ist innert drei Monaten nach Abschluss der geförderten Arbeiten eine vollständige Abrechnung einzureichen. Die Frist kann vom BAK auf Gesuch hin verlängert werden.

Die Abrechnung umfasst eine Übersicht über die effektive Finanzierung und die projektbezogenen Ausgaben im Vergleich zu den Angaben bei der Auszahlung. Budgetabweichungen von mehr als 10 % und sämtliche Abweichungen bei der Finanzierung sind zu begründen. Bei einer Koproduktion sind in der Abrechnung auch die Gesamtkosten und Gesamtfinanzierung der Koproduktionspartner aufzuführen. 

Treatment - Drehbuch - Projektentwicklung

Herstellung Kurz- und Langfilm

Postproduktion

Archivierung / Cinémathèque suisse

Hinweis auf die Förderung

Kompetenz

Leitung

Patrizia Pesko
T +41 58 48 56403
patrizia.pesko@bak.admin.ch

Animationsfilm / Kurzfilme Spielfilm/ Transmediale Projekte / Postproduktion

Chiara Monaco
T +41 58 465 82 92
Chiara.Monaco@bak.admin.ch

Dokumentarfilm

Anne Dubreuil
T +41 58 461 44 33
Anne.Dubreuil@bak.admin.ch

Spielfilm

Karin Vollrath
T +41 58 465 53 21
Karin.Vollrath@bak.admin.ch

Minoritäre Koproduktionen / Filmstandörtförderung FiSS

Corinne Steiner
T +41 58 481 91 69
Corinne.Steiner@bak.admin.ch

https://www.bak.admin.ch/content/bak/de/home/kulturschaffen/film1/filmfoerderung/selektive-filmfoerderung/auszahlung/abrechnung.html