Alle Gesuche der selektiven Filmförderung werden über die digitale Förderplattform FPF des BAK eingereicht.
WICHTIG: Zusatzkosten für Covid-Schutzmassnahmen müssen im Budget an entsprechender Stelle aufgeführt sein. Die Kosten müssen detailliert und projektbezogen begründet werden. «Standardisierte» Schutzkonzepte werden nicht akzeptiert. Die Zusatzkosten müssen neu über die «herkömmliche» Projektfinanzierung gedeckt werden. Die Covid-spezifischen Finanzierungsposten (895,896,896) dürfen im Finanzierungsplan nicht mehr aufgeführt sein.
Formulare - Entwicklung
Formulare - Herstellung
Letzte Änderung 29.12.2021