Alle Gesuche der selektiven Filmförderung werden über die digitale Förderplattform FPF des BAK eingereicht.
Ab 01.01.2024 stellt der Dienst Filmförderung auf digitale Projektdossiers um.
Dies hat Einfluss auf alle Gesuche, die ab Januar 2024 für die folgenden Förderinstrumente eingereicht werden:
- Selektive Filmförderung
- Filmstandortförderung Schweiz FiSS
- Reinvestition von Gutschriften der erfolgsabhängigen Filmförderung (Succès Cinéma)
Formulare - Entwicklung
Formulare - Herstellung
Letzte Änderung 05.09.2024