Selektive Filmförderung

Mit der selektiven Filmförderung sollen jene Projekte unterstützt werden, die zur Vielfalt des Angebots an schweizerischen Filmen oder Koproduktionen beitragen. Mit der selektiven Filmförderung werden Drehbuch und Produktion sowie - bei Dokumentar- und Trickfilmen - die Projektentwicklung von Filmen unterstützt.

Die beim Bundesamt für Kultur eingereichten Gesuche (siehe entsprechende Formulare) werden von einer Fachkommission beurteilt.

Gesuche für Koproduktionen ohne verantwortliche Schweizer Produktionsfirma (minoritäre Koproduktionen) werden mit Einzelexpertisen mit einem Punktesystem beurteilt.

Die Gesuche müssen fristgerecht (siehe Sitzungskalender der Fachkommission) und vor allem vor Produktionsbeginn eingereicht werden.

 

Alle Gesuche der selektiven Filmförderung werden über die digitale Förderplattform FPF des BAK eingereicht.

WICHTIG: Es sind zwingend die neuen Formulare «Budget» und «Finanzierungsplan» zu verwenden. Sie finden diese und die «einzureichenden Dokumente» unter diesem Link.

Letzte Änderung 13.02.2024

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Dienst Filmförderung
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3003 Bern
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