Beteiligungen von Filmschaffenden an der Finanzierung von Filmprojekten

Die am Film Mitwirkenden können sich an der Finanzierung des Filmprojekts beteiligen. Solche Beteiligungen können beispielsweise durch zur Verfügung stellen von Barmitteln oder durch Rückstellungen auf einem Teil des Lohnes erfolgen. Diese Mittel sind im Finanzierungsplan als Beteiligung der Mitarbeitenden aufzuführen. Das BAK akzeptiert Rückstellungen auf Löhnen und Honoraren von Filmschaffenden bis zu 50 % des effektiven Lohns, sofern dieser branchenüblich ist (siehe → Rückstellungen). Wichtig ist, dass nicht einfach auf die Hälfte des Lohns verzichtet wird, sondern dass die Rückzahlungsmodalitäten (Rückzahlungszeitpunkt, Rangfolge usw.), die Beteiligung an einem allfälligen Gewinn und die Auskunfts- oder Abrechnungspflicht des Produktionsunternehmens im Beteiligungsvertrag (Partizipationsvertrag) klar geregelt werden. Zu regeln gilt auch, wann, respektive auf welcher Lohnbasis die Sozialversicherungen abgerechnet werden. Bei der Förderung der Postproduktion werden vom BAK Rückstellungen bis 100 % des Lohns im Gesamt-Finanzierungsplan akzeptiert. (Siehe auch → anrechenbare Kosten und → Rückstellungen des Produzenten- oder Produzentinnenhonorars und der Handlungsunkosten).

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Letzte Änderung 12.11.2017

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