Eigenanteil / Eigenmittel / Eigenleistung [Art. 19 Abs. 2 FiFV]

Eigenanteil: Die Produktionsfirma muss selber einen angemessenen Anteil zur Finanzierung erbringen. Der Eigenanteil sollte in der Regel mindestens 5 % der budgetierten Herstellungskosten betragen; 2.5 Prozent in Form von zurückgestellten Eigenleistungen. Der Eigenanteil kann in Form von Vorverkäufen, in Form von Eigenleistungen sowie in Form von Eigenmitteln erbracht werden. Bei Koproduktionen mit dem Ausland bildet der Schweizer Finanzierungsanteil die Berechnungsbasis. Vorverkäufe sind vorweggenommene Auswertungserlöse der Produktionsfirma. Darunter fallen Verleih- und Vertriebsgarantien, Fernsehlizenzverkäufe, soweit diese Mittel während der Produktion zur Finanzierung des Projekts effektiv zur Verfügung stehen und nicht durch Mittel der erfolgsabhängigen Filmförderung finanziert werden. Subventionen und sonstige Drittmittel werden vom BAK nicht zum Eigenanteil gerechnet (vgl. Rubrik «Eigenmittel Produzent/in im Finanzierungsplans Herstellung). Eine Zwischenstellung nehmen die Mittel der erfolgsabhängigen Filmförderung (beispielsweise Succès Cinéma, Referenzmittel der Zürcher Filmstiftung oder Succès Passage Antenne) ein: Sie können von der Produktionsfirma zwar «frei» in neue Filmprojekte reinvestiert werden, bleiben für das BAK aber Subventionen, respektive Drittmittel. Zahlungen von investitionspflichtigen Fernseh- und Abrufdiensten gehören nur soweit zum Eigenanteil, als damit Auswertungsrechte abgegolten werden, andernfalls sind es Drittmittel. Eigenmittel sind Barmittel, die aus dem Vermögen des Gesuchstellenden stammen, oder Eigenleistungen. Eigenleistung der Produktion sind Sach- oder Arbeitsleistungen der gesuchstellenden Produktionsfirma (z.B. Handlungskosten; Produzentenhonorar), deren Bezahlung zur Finanzierung des Filmprojekts ganz oder teilweise zurückgestellt werden (siehe → Rückstellungen). Fremd- oder Drittmittel sind Beiträge und Beteiligungen von Investoren, Sponsorinnen, privaten Fernsehveranstaltern (beispielsweise Gratiswerbung) usw. Ebenfalls zu den Drittmitteln gehören Beteiligungen und Darlehen von Personen, die am Film mitwirken, aber selber nicht als Gesuchstellende auftreten (beispielsweise eine Bareinlage der Regisseurin) (siehe → Beteiligungen). Drittmittel sind auch Personal- und Sachleistungen Dritter (Regie, Crew), deren Bezahlung zur Finanzierung des Filmes teilweise zurückgestellt wird (siehe → Rückstellungen). Reinvestitionen von Gutschriften der erfolgsabhängigen Filmförderung, die der Autorin oder dem Autor, der Regie oder dem Verleih (Minimumgarantie) gehören, sind Drittmittel und Subventionen.

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Letzte Änderung 27.12.2023

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