Informations- und Auskunftspflichten der Gesuchstellenden [Art. 11 SuG]

Wer ein Gesuch um eine Finanzhilfe stellt, ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgetreue Angaben über das Projekt, die Kosten und die Finanzierung für die beabsichtigte Tätigkeit zu machen. Die Auskunftspflicht umfasst auch Angaben dazu, welche Finanzierungsquellen noch offen sind (bereits angefragt oder Anfrage beabsichtigt). Für die meisten Förderungsinstrumente stehen Gesuchsformulare zur Verfügung. (siehe auch → Projektänderungen und → Finanzierungsplan).

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Letzte Änderung 12.11.2017

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