Stage [Art. 64 FiFV]

Stages (Praktika) dienen der Weiterbildung. Diese sollen den begleiteten Einstieg in die Praxis und erste Erfahrungen im entsprechenden Filmberuf ermöglichen. Es muss sich um Schweizer oder Schweizerinnen oder um Personen mit Wohnsitz in der Schweiz handeln (siehe → Nationalität). Das Anbieten eines Ausbildungsplatzes für einen Stage respektive ein Praktikum ist eine Auflage (siehe → Auflagen) für lange Spielfilme, die vom Bund in der Herstellung gefördert werden. Dabei werden vom Bundesamt für Kultur Stages anerkannt, die vom Stage-Pool begleitet werden. Für die Auszahlung ist ein Lebenslauf und der Arbeitsvertrag, bei Abrechnung die Lohnabrechnung und ein Bericht des oder der Stagiaire einzureichen. Übersteigt der Herstellungsbeitrag des Bundes 500 000 Franken, sind mindestens zwei Stage-Plätze anzubieten, dies unabhängig vom Filmgenre. Die Kosten für Stages sind im Herstellungsbudget anrechenbar. Eine allfällige Finanzierung durch den Stage-Pool (FOCAL) ist im Finanzierungsplan auszuweisen.

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Letzte Änderung 12.11.2017

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